Zuschüsse und KfW-Kredite
Förder­summen des BEG im Über­blick

Gerüst an einem im Bau befindlichen Gebäude vor klarem blauem Himmel

Ange­sichts des Klima­wan­dels und der Verknap­pung der Ressourcen wird Ener­gie­ein­spa­rung immer brisanter. Sie können mit der ener­ge­ti­schen Sanie­rung oder Moder­ni­sie­rung von Haus oder Wohnung selbst zur Ener­gie­ein­spa­rung beitragen. Mit den Bundes­för­de­rungen für effi­zi­ente Gebäude werden von staat­li­chen Insti­tu­tionen wie der KfW-Bank oder dem BAFA Gelder in verschie­dener Höhe als Kredite oder Zuschüsse zur Verfü­gung gestellt.


Förde­rungen der KfW
für Maßnahmen im Rahmen des BEG

Die bekann­teste Anlauf­stelle für Förde­rungen im Rahmen des BEG ist die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW-Bank). Sie hat für das ener­gie­ef­fi­zi­ente Bauen oder Sanieren von Häusern oder Wohnungen sowie für die Inves­ti­tion in eine Photo­vol­ta­ik­an­lage mit und ohne Strom­spei­cher gleich mehrere Förder­pro­gramme aufge­legt. Im Rahmen der ener­ge­ti­schen Sanie­rung oder des ener­gie­ef­fi­zi­enten Baus können Sie Ihr Haus mit einer Photo­vol­ta­ik­an­lage ausstatten und dafür eine Förde­rung erhalten. Förde­rungen von der KfW-Bank werden als zins­güns­tige Kredite oder als Zuschuss gewährt.

Moderne Hausfassade in der Dämmerung mit Innen- und Außenbeleuchtung, sichtbare Person im Inneren, umgeben von Grünanlagen

Welche Kosten sind förder­fähig
– in welcher Höhe?

Grund­sätz­lich werden im Rahmen des BEG Kosten bei einer Komplett­sa­nie­rung zur Erlan­gung eines Effi­zi­enz­haus­stan­dards (BEG Wohn­ge­bäude) sowie bestimmte Einzel­maß­nahmen (BEG Einzel­maß­nahmen) über­nommen.

 

Welche Maßnahmen förder­fähig sind, hängt vom jewei­ligen Programm ab. Dazu zählen typi­scher­weise etwa der Austausch der Heizung oder eine Wärme­däm­mung. Neu ist, dass auch die Instal­la­tion von Anla­gen­technik unter­stützt wird – im Rahmen des soge­nannten „Effi­ci­ency Smart Home“. Darunter fallen zum Beispiel Ener­gie­ma­nage­ment­sys­teme, Sensor- und Steue­rungs­technik oder smarte Ener­gie­zähler.

BEG Einzel­maß­nahmen

Hier werden bis zu 20 Prozent der Inves­ti­tionen durch die Förde­rung abge­deckt. 
Für Wohn­ge­bäude gibt es dabei höchs­tens 60.000 Euro pro Wohn­ein­heit, bei Nicht­w­ohn­ge­bäuden beträgt die Ober­grenze 15 Mio. Euro oder 1.000 Euro pro Quadrat­meter Netto­grund­fläche.

BEG Wohn­ge­bäude

Für Neubau-Projekte werden maximal 25 Prozent der Kosten geför­dert – höchs­tens 37.500 Euro.
Für Reno­vie­rungs­maß­nahmen beträgt die Förd­er­höhe maximal 50 Prozent der Kosten – höchs­tens 75.000 Euro.

BEG Nicht­w­ohn­ge­bäude

Maximal 25 Prozent der Kosten für Neubau-Projekte werden geför­dert – höchs­tens 37.500 Euro.
Für Reno­vie­rungs-Projekte werden bis zu 50 Prozent geför­dert – höchs­tens 75.000 Euro.



Die Förder­summen im Über­blick

  • BEG Einzel­maß­nahmen für Sanie­rungs-Projekte

    Förd­er­höhe von 20 Prozent für

    • Maßnahmen an der Gebäu­de­hülle
    • Inves­ti­tionen in Anla­gen­technik
    • neue Heizungs­an­lage (Gas-Brenn­wert­hei­zung)
    • Maßnahmen zur Heizungs­op­ti­mie­rung

     

    Förd­er­höhe von 30 Prozent für

    • neue Solar­ther­mie­an­lage
    • neue Gas-Hybrid­an­lage (40 Prozent beim Austausch einer Ölhei­zung)
    • Anschluss an das Gebäude-/Wärme­netz (mindes­tens 25 Prozent EE)

     

    Förd­er­höhe von 35 Prozent für

    • neue Wärme­pumpe (45 Prozent beim Austausch einer Ölhei­zung)
    • neue Biomas­se­an­lage (45 Prozent beim Austausch einer Ölhei­zung)
    • neue EE-Hybridhei­zung (45 Prozent beim Austausch einer Ölhei­zung)
    • neue inno­va­tive Heiz­an­lage auf EE-Basis (45 Prozent beim Austausch einer Ölhei­zung)
    • Anschluss an das Gebäude-/Wärme­netz (mindes­tens 55 Prozent EE)
  • BEG Wohn­ge­bäude

    Für Neubau-Projekte werden die Förder­maß­nahmen derzeit neu ausge­richtet – hier gibt es aktuell keine verfüg­baren Programme.

    Förd­er­höhen für Bestands­bauten:

    • Effi­zi­enz­haus 100: 27,5 Prozent von höchs­tens 120.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 33.000 Euro
    • Effi­zi­enz­haus 100 (EE-Klasse): 32,5 Prozent von höchs­tens 150.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 48.750 Euro
    • Effi­zi­enz­haus 85: 30 Prozent von höchs­tens 120.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 36.000 Euro
    • Effi­zi­enz­haus 85 (EE-Klasse): 35 Prozent von höchs­tens 150.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 52.500 Euro
    • Effi­zi­enz­haus 70: 35 Prozent von höchs­tens 120.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 42.000 Euro
    • Effi­zi­enz­haus 70 (EE-Klasse): 40 Prozent von höchs­tens 150.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 60.000 Euro
    • Effi­zi­enz­haus 55: 40 Prozent von höchs­tens 120.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 48.000 Euro
    • Effi­zi­enz­haus 55 (EE-Klasse): 45 Prozent von höchs­tens 150.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 67.500 Euro
    • Effi­zi­enz­haus 40: 45 Prozent von höchs­tens 120.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 54.000 Euro
    • Effi­zi­enz­haus 40 (EE-Klasse): 50 Prozent von höchs­tens 150.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 75.000 Euro
    • Effi­zi­enz­haus Denkmal: 25 Prozent von höchs­tens 120.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 30.000 Euro
    • Effi­zi­enz­haus Denkmal (EE-Klasse): 30 Prozent von höchs­tens 150.000 Euro förder­fä­higen Kosten – maximal 45.000 Euro
  • BEG Nicht­w­ohn­ge­bäude

    Für Neubau-Projekte werden die Förder­maß­nahmen derzeit neu ausge­richtet – hier gibt es aktuell keine verfüg­baren Programme.

    Förd­er­höhen für Bestands­bauten:

    • Effi­zi­enz­haus 100: 27,5 Prozent 
    • Effi­zi­enz­haus 100 (EE- oder NH-Klasse): 32,5 Prozent 
    • Effi­zi­enz­haus 70: 35 Prozent 
    • Effi­zi­enz­haus 70 (EE- oder NH-Klasse): 40 Prozent 
    • Effi­zi­enz­haus 55: 40 Prozent 
    • Effi­zi­enz­haus 55 (EE- oder NH-Klasse): 45 Prozent 
    • Effi­zi­enz­haus 40: 45 Prozent 
    • Effi­zi­enz­haus 40 (EE- oder NH-Klasse): 50 Prozent 
    • Effi­zi­enz­haus Denkmal: 25 Prozent 
    • Effi­zi­enz­haus Denkmal (EE- oder NH-Klasse): 30 Prozent

     

    Der Kosten­de­ckel liegt hier bei allen Programmen bei 2.000 Euro pro Quadrat­meter Netto­grund­fläche oder maximal 30 Mio. Euro pro Kalen­der­jahr und Zuwen­dungs­be­scheid.



Beispiele
für mögliche Förd­er­höhen

In welcher Höhe eine Förde­rung gewährt werden kann, hängt vom Förder­pro­gramm und von der Art der Moder­ni­sie­rung ab.

Der Kredit 270 wird bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro pro Vorhaben gewährt und kann bis zu 100 Prozent der Inves­ti­ti­ons­kosten ausma­chen.

  • Inves­tieren Sie in eine Photo­vol­ta­ik­an­lage mit Strom­spei­cher, die 30.000 Euro kostet, können Sie den Kredit über 30.000 Euro in Anspruch nehmen. Da der mögliche Betrag für eine Förde­rung jedoch noch deut­lich höher liegt, können Sie zusätz­lich zu einer Photo­vol­ta­ik­an­lage mit Strom­spei­cher auch noch eine Wärme­pum­pen­hei­zung anschaffen und instal­lieren lassen. 
  • Sie können den Kredit auch über einen gerin­geren Betrag bean­tragen. Kostet Ihre Photo­vol­ta­ik­an­lage beispiels­weise 20.000 Euro und möchten Sie nur 10.000 Euro mit einem Kredit finan­zieren, nehmen Sie das Darlehen nur über 10.000 Euro in Anspruch.

 

Bauen oder kaufen Sie ein Effi­zi­enz­haus als Einfa­mi­li­en­haus, können Sie dafür den Kredit 261 oder 262 der KfW-Bank bean­tragen.

  • Kostet das Effi­zi­enz­haus beispiels­weise 900.000 Euro, haben Sie Anspruch auf einen Kredit über 150.000 Euro. Die Zinsen sind auch bei diesem Kredit abhängig von der Bonität des Antrag­stel­lers. Der effek­tive Jahres­zins beginnt bei 2,16 Prozent. Da Ihnen abhängig von der Effi­zi­enz­stufe ein Tilgungs­zu­schuss gewährt wird, müssen Sie nicht den gesamten Kredit zurück­zahlen. 
  • Haben Sie einen Kredit von 150.000 Euro bean­tragt und errei­chen Sie die höchste Effi­zi­enz­stufe, müssen Sie aufgrund des Tilgungs­zu­schusses nur noch 75.000 Euro zuzüg­lich der Zinsen zurück­zahlen. Die KfW erlässt Ihnen also mit dem Tilgungs­zu­schuss 75.000 Euro.
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