Zuschüsse und KfW-Kredite
Fördersummen des BEG im Überblick
Angesichts des Klimawandels und der Verknappung der Ressourcen wird Energieeinsparung immer brisanter. Sie können mit der energetischen Sanierung oder Modernisierung von Haus oder Wohnung selbst zur Energieeinsparung beitragen. Mit den Bundesförderungen für effiziente Gebäude werden von staatlichen Institutionen wie der KfW-Bank oder dem BAFA Gelder in verschiedener Höhe als Kredite oder Zuschüsse zur Verfügung gestellt.
Förderungen der KfW
für Maßnahmen im Rahmen des BEG
Die bekannteste Anlaufstelle für Förderungen im Rahmen des BEG ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank). Sie hat für das energieeffiziente Bauen oder Sanieren von Häusern oder Wohnungen sowie für die Investition in eine Photovoltaikanlage mit und ohne Stromspeicher gleich mehrere Förderprogramme aufgelegt. Im Rahmen der energetischen Sanierung oder des energieeffizienten Baus können Sie Ihr Haus mit einer Photovoltaikanlage ausstatten und dafür eine Förderung erhalten. Förderungen von der KfW-Bank werden als zinsgünstige Kredite oder als Zuschuss gewährt.

Welche Kosten sind förderfähig
– in welcher Höhe?
Grundsätzlich werden im Rahmen des BEG Kosten bei einer Komplettsanierung zur Erlangung eines Effizienzhausstandards (BEG Wohngebäude) sowie bestimmte Einzelmaßnahmen (BEG Einzelmaßnahmen) übernommen.
Welche Maßnahmen förderfähig sind, hängt vom jeweiligen Programm ab. Dazu zählen typischerweise etwa der Austausch der Heizung oder eine Wärmedämmung. Neu ist, dass auch die Installation von Anlagentechnik unterstützt wird – im Rahmen des sogenannten „Efficiency Smart Home“. Darunter fallen zum Beispiel Energiemanagementsysteme, Sensor- und Steuerungstechnik oder smarte Energiezähler.
Die Fördersummen im Überblick
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BEG Einzelmaßnahmen für Sanierungs-Projekte
Förderhöhe von 20 Prozent für
- Maßnahmen an der Gebäudehülle
- Investitionen in Anlagentechnik
- neue Heizungsanlage (Gas-Brennwertheizung)
- Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
Förderhöhe von 30 Prozent für
- neue Solarthermieanlage
- neue Gas-Hybridanlage (40 Prozent beim Austausch einer Ölheizung)
- Anschluss an das Gebäude-/Wärmenetz (mindestens 25 Prozent EE)
Förderhöhe von 35 Prozent für
- neue Wärmepumpe (45 Prozent beim Austausch einer Ölheizung)
- neue Biomasseanlage (45 Prozent beim Austausch einer Ölheizung)
- neue EE-Hybridheizung (45 Prozent beim Austausch einer Ölheizung)
- neue innovative Heizanlage auf EE-Basis (45 Prozent beim Austausch einer Ölheizung)
- Anschluss an das Gebäude-/Wärmenetz (mindestens 55 Prozent EE)
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BEG Wohngebäude
Für Neubau-Projekte werden die Fördermaßnahmen derzeit neu ausgerichtet – hier gibt es aktuell keine verfügbaren Programme.
Förderhöhen für Bestandsbauten:
- Effizienzhaus 100: 27,5 Prozent von höchstens 120.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 33.000 Euro
- Effizienzhaus 100 (EE-Klasse): 32,5 Prozent von höchstens 150.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 48.750 Euro
- Effizienzhaus 85: 30 Prozent von höchstens 120.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 36.000 Euro
- Effizienzhaus 85 (EE-Klasse): 35 Prozent von höchstens 150.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 52.500 Euro
- Effizienzhaus 70: 35 Prozent von höchstens 120.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 42.000 Euro
- Effizienzhaus 70 (EE-Klasse): 40 Prozent von höchstens 150.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 60.000 Euro
- Effizienzhaus 55: 40 Prozent von höchstens 120.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 48.000 Euro
- Effizienzhaus 55 (EE-Klasse): 45 Prozent von höchstens 150.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 67.500 Euro
- Effizienzhaus 40: 45 Prozent von höchstens 120.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 54.000 Euro
- Effizienzhaus 40 (EE-Klasse): 50 Prozent von höchstens 150.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 75.000 Euro
- Effizienzhaus Denkmal: 25 Prozent von höchstens 120.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 30.000 Euro
- Effizienzhaus Denkmal (EE-Klasse): 30 Prozent von höchstens 150.000 Euro förderfähigen Kosten – maximal 45.000 Euro
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BEG Nichtwohngebäude
Für Neubau-Projekte werden die Fördermaßnahmen derzeit neu ausgerichtet – hier gibt es aktuell keine verfügbaren Programme.
Förderhöhen für Bestandsbauten:
- Effizienzhaus 100: 27,5 Prozent
- Effizienzhaus 100 (EE- oder NH-Klasse): 32,5 Prozent
- Effizienzhaus 70: 35 Prozent
- Effizienzhaus 70 (EE- oder NH-Klasse): 40 Prozent
- Effizienzhaus 55: 40 Prozent
- Effizienzhaus 55 (EE- oder NH-Klasse): 45 Prozent
- Effizienzhaus 40: 45 Prozent
- Effizienzhaus 40 (EE- oder NH-Klasse): 50 Prozent
- Effizienzhaus Denkmal: 25 Prozent
- Effizienzhaus Denkmal (EE- oder NH-Klasse): 30 Prozent
Der Kostendeckel liegt hier bei allen Programmen bei 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche oder maximal 30 Mio. Euro pro Kalenderjahr und Zuwendungsbescheid.
Beispiele
für mögliche Förderhöhen
In welcher Höhe eine Förderung gewährt werden kann, hängt vom Förderprogramm und von der Art der Modernisierung ab.
Der Kredit 270 wird bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro pro Vorhaben gewährt und kann bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ausmachen.
- Investieren Sie in eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher, die 30.000 Euro kostet, können Sie den Kredit über 30.000 Euro in Anspruch nehmen. Da der mögliche Betrag für eine Förderung jedoch noch deutlich höher liegt, können Sie zusätzlich zu einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher auch noch eine Wärmepumpenheizung anschaffen und installieren lassen.
- Sie können den Kredit auch über einen geringeren Betrag beantragen. Kostet Ihre Photovoltaikanlage beispielsweise 20.000 Euro und möchten Sie nur 10.000 Euro mit einem Kredit finanzieren, nehmen Sie das Darlehen nur über 10.000 Euro in Anspruch.
Bauen oder kaufen Sie ein Effizienzhaus als Einfamilienhaus, können Sie dafür den Kredit 261 oder 262 der KfW-Bank beantragen.
- Kostet das Effizienzhaus beispielsweise 900.000 Euro, haben Sie Anspruch auf einen Kredit über 150.000 Euro. Die Zinsen sind auch bei diesem Kredit abhängig von der Bonität des Antragstellers. Der effektive Jahreszins beginnt bei 2,16 Prozent. Da Ihnen abhängig von der Effizienzstufe ein Tilgungszuschuss gewährt wird, müssen Sie nicht den gesamten Kredit zurückzahlen.
- Haben Sie einen Kredit von 150.000 Euro beantragt und erreichen Sie die höchste Effizienzstufe, müssen Sie aufgrund des Tilgungszuschusses nur noch 75.000 Euro zuzüglich der Zinsen zurückzahlen. Die KfW erlässt Ihnen also mit dem Tilgungszuschuss 75.000 Euro.
