BAFA oder KfW:
Was sind die Unter­schiede?

Moderne rote Gebäudefassade mit klarem Himmel

Anfang 2021 wurde in Form der Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG) ein neues Modell zur Unter­stüt­zung von ener­ge­ti­schen Sanie­rungen und ener­gie­ef­fi­zi­enten Neubauten durch die öffent­liche Hand geschaffen.

 

Geför­dert werden sowohl Einzel­maß­nahmen (zum Beispiel Austausch der Heizung) als auch Komplett­sa­nie­rungen. Dafür stehen Zuschüsse und zins­güns­tige Darlehen zur Verfü­gung.

 

Ziel des BEG ist die Attrak­ti­vie­rung von Inves­ti­tionen, die lang­fristig den CO2-Ausstoß im Immo­bi­li­en­be­reich redu­zieren und gleich­zeitig die Heiz­kosten senken.
Weil das kompli­zierte Geflecht aus verschie­denen Einzel­pro­grammen und Zustän­dig­keiten bislang als wesent­liche Hemm­schwelle für die Inan­spruch­nahme von Förde­rungen galt, wurde im Zuge der Reform neben der Erhö­hung des Förder­vo­lu­mens eine struk­tu­relle Verein­fa­chung vorge­nommen.

 

Damit einher ging auch eine Neube­stim­mung der jewei­ligen Rollen der Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) und des Bundes­amts für Wirt­schaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA). Wie sich die aktua­li­sierte Aufga­ben­ver­tei­lung im Rahmen des BEG darstellt, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.


Wie sind im Rahmen des BEG die Aufgaben
zwischen den beiden Insti­tu­tionen verteilt?

Infolge des auf Bundes­ebene beschlos­senen Klima­schutz­pro­gramms 2030 wurde die vorma­lige Anzahl von Förder­töpfen im Bereich der ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­maß­nahmen und Neubauten von zehn auf drei redu­ziert. BAFA und KfW als Träger der Förde­rungen blieben zwar bestehen, ihre Zustän­dig­keiten wurden jedoch neu verteilt.

 

Wo sich die Tätig­keits­be­reiche der beiden Insti­tu­tionen in der Vergan­gen­heit zum Teil über­lappt haben, hat nunmehr eine trans­pa­ren­tere Syste­matik Einzug gehalten. Heizungen wurden beispiels­weise bis 2020 durch beide Einrich­tungen auf Basis unter­schied­li­cher Programme geför­dert. Solche Einzel­maß­nahmen sollen künftig primär über das BAFA abge­wi­ckelt werden.

 

Darüber hinaus zielt die BEG darauf ab, reine Zuschüsse aller Art lang­fristig nur noch durch das BAFA auszahlen zu lassen. Kredite bezie­hungs­weise zins­güns­tige Darlehen samt Tilgungs­zu­schuss sollen demge­gen­über in den ausschließ­li­chen Zustän­dig­keits­be­reich des KfW fallen.

 

Die Umset­zung dieses Grund­prin­zips erfolgt aller­dings schritt­weise: Während die mit 1. Juli 2021 einge­führten Förder­pro­gramme für Komplett­sa­nie­rungen und Neubauten vorerst noch gänz­lich durch die KfW verwaltet werden, gehen die darin enthal­tenen Zuschüsse ab dem Jahr 2023 auf das BAFA über.

 

Ob um einen Kredit oder einen Zuschuss für eine bestimmte Inves­ti­tion ange­sucht wird, steht dem Antrag­steller übri­gens grund­sätz­lich frei. Welche Vari­ante sinn­voller ist, hängt im Wesent­li­chen vom vorhan­denen Eigen­ka­pital ab.

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Welche Bereiche
werden jeweils geför­dert? 

Das neue BEG kennt nur noch drei über­ge­ord­nete Förder­pro­gramme. Dabei handelt es sich um

 

  • Einzel­maß­nahmen (offi­zi­elles Kürzel: BEG EM), 
  • Voll­sa­nie­rungen und Neubauten von Wohn­ge­bäuden (BEG WG) sowie 
  • Voll­sa­nie­rungen und Neubauten von Nicht­w­ohn­ge­bäuden (BEG NWG). 

 

Die Band­breite der förder­baren Einzel­maß­nahmen ist sehr groß und reicht von Dämmung über den Einbau neuer Heizungen, Fenster und Türen bis hin zu Solar­thermie-Anlagen und Bauneben­kosten. Die Fach­pla­nung und Baube­glei­tung im Vorfeld ener­ge­ti­scher Sanie­rungen und Moder­ni­sie­rungen (Ener­gie­be­ra­tung) ist eben­falls förde­rungs­fähig. Die förder­baren Kosten für Einzel­maß­nahmen sind in der Regel mit 60.000 Euro gede­ckelt, das Umfang der öffent­li­chen Unter­stüt­zung zumeist mit bis 20 bis 35 Prozent.

 

Wer eine Voll­sa­nie­rung seiner Immo­bilie plant, kann in den Genuss hoher KfW-Förde­rungen kommen, wenn er sich an dabei an den soge­nannten Effi­zi­enz­haus-Stan­dards orien­tiert. Je nach erreichtem Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ni­veau steigen die förder­baren Kosten hierbei auf bis zu 150.000 Euro an, wovon im Opti­mal­fall (KfW-Effi­zi­enz­haus 40 EE) ganze 50 Prozent durch Bezu­schus­sung oder Kredit mit Tilgungs­zu­schuss abge­deckt werden.

 

Wenn infolge der Sanie­rung oder des Neubaus mindes­tens 55 Prozent des Ener­gie­be­darfs des Gebäudes durch erneu­er­bare Ener­gien abge­deckt werden, wirkt sich dies positiv auf die Höhe der Förde­rung aus. Auch Photo­vol­ta­ik­an­lagen können im Rahmen einer Gesamt­sa­nie­rung nach BEG-Vorgaben mitge­för­dert werden.

 

Förder­fähig sind zudem Maßnahmen im Bereich Anla­gen­technik bzw. für ein ener­ge­tisch opti­miertes Smart Home. Letz­teres beinhaltet beispiels­weise den Einbau von Regel- und Steue­rungs­technik für Heizungs- und Klima-Instal­la­tionen – auch in Verbin­dung mit Sensor- und Schalt­technik etwa für eine Jalou­sie­steue­rung oder die Rege­lung von Beleuch­tungs­an­lagen.


Förde­rungen kombi­nieren –
ist das möglich?

Der frühere Wild­wuchs an Kombi­na­ti­ons­mög­lich­keiten verschie­dener Förder­pro­gramme wurde durch die Einfüh­rung des neuen BEG-Modells einge­schränkt. Für den Förde­rungs­nehmer stellt dies inso­fern keinen Nach­teil dar, als dass die vorma­lige Rechts­lage für Laien kaum zu durch­bli­cken und die Antrag­stel­lung entspre­chend erschwert war. In Zukunft soll es statt­dessen ein gemein­sames, einheit­li­ches Formular für alle über­ge­ord­neten Förder­pro­gramme geben.

 

Grund­sätz­lich gilt, dass ein- und dieselbe Maßnahme nicht über mehrere Förde­rungs­ka­näle unter­stützt werden und das Gesamt­ausmaß der Förde­rung die Kosten der Maßnahme nicht über­steigen soll. Es ist im Umkehr­schluss aber möglich, etwa für verschie­dene Einzel­maß­nahmen wahl­weise bei der BAFA oder der KfW um Unter­stüt­zung anzu­fragen. Die redu­zierten Kombi­na­ti­ons­mög­lich­keiten (etwa beim Heizungs­tausch) werden jedoch zu einem großen Teil durch erhöhte Förder­sätze ausge­gli­chen.