Welche Gebäude
werden geför­dert?

Solarpaneele auf einem Wohnhausdach gegen einen klaren blauen Himmel

Welche Gebäu­de­typen sind förder­fähig?
Und welche nicht?

Seit Anfang des Jahres 2021 gibt es in Deutsch­land mit der Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG) ein neues Modell zur staat­li­chen Unter­stüt­zung von ener­ge­ti­schen Sanie­rungen bezie­hungs­weise nach­hal­tig­keits­ori­en­tierten Neubauten. Ziel der Reform ist die Reduk­tion der CO2-Emis­sionen im Immo­bi­li­en­sektor sowie – aus Sicht der einzelnen Haus­be­sitzer – des indi­vi­du­ellen Ener­gie­be­darfs und der damit einher­ge­henden Kosten. 
Als Träger der vom Förde­rungs­pro­gramm umfassten Kredite und Zuschüsse fungieren weiterhin das Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA) sowie die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW), deren Aufga­ben­profil jedoch ange­passt wurde. 

 

Moder­ni­sie­rungs­maß­nahmen im Rahmen einer ener­ge­ti­schen Sanie­rung, Erwei­te­rungen im Bereich Smart Home oder der Umstieg auf erneu­er­bare Ener­gien, etwa mit einer Photo­vol­ta­ik­an­lage, werden sowohl für Wohn- als auch für Nicht­w­ohn­ge­bäude geför­dert. Dabei gibt es bestimmte Vorgaben zu beachten.

 


Infos für
Neubauten und Bestands­bauten

Der Neubau von Wohn­ge­bäuden auf Effi­zi­enz­haus-Niveau wird im Rahmen der BEG-WG geför­dert. Abhängig vom erreichten Effi­zi­enz­stan­dard (mindes­tens 55 oder höher) beläuft sich der staat­liche Zuschuss auf bis zu 25 Prozent der förder­fä­higen Kosten. Alter­nativ können Sie auch einen zins­güns­tigen Kredit mit einem Tilgungs­zu­schuss von bis zu 25 Prozent bean­tragen.

Für Neubauten, die ihren Ener­gie­be­darf zu einem beson­ders hohen Anteil aus erneu­er­baren Quellen decken, kann darüber hinaus in den meisten Fällen ein Zuschlag von 2,5 Prozent gewährt werden. Neubauten im Nicht­wohn­be­reich werden über das BEG-NWG geför­dert, hierfür gelten zum Teil abwei­chende Bedin­gungen.

Über die BEG-WG und die BEG-NWG können Sie auch Förde­rungen für Bestands­bauten bean­tragen, wenn diese im Zuge einer ganz­heit­li­chen Sanie­rung an die maßgeb­li­chen Effi­zi­enz­stan­dards heran­ge­führt werden. Die förder­baren Kosten können in diesem Zusam­men­hang auf bis zu 150.000 Euro bei einem Förde­rungs­an­teil von maximal 55 Prozent (via Zuschuss oder Kredit mit Tilgungs­zu­schuss) ansteigen.

Für Einzel­maß­nahmen im Bestand wiederum können Sie Förder­gelder des BEG-EM abrufen. Diese sind zumeist mit rund 60.000 Euro gede­ckelt (Förde­rungs­an­teil: in der Regel zwischen 20 und 35 Prozent). Unter den Punkt fallen etwa Dämm­maß­nahmen oder ein Austausch von Fens­tern und/oder Türen. Unter­stützt werden zudem im Bereich Anla­gen­technik die Instal­la­tion von Schalt­technik für Heizung, Beleuch­tung, Beschat­tung oder Belüf­tungs­technik sowie weitere Instal­la­tionen im Bereich Gebäu­de­au­to­ma­tion zur Erlan­gung eines ener­ge­tisch opti­mierten Smart Homes.

Achtung: Für einen Neubau können hingegen keine BEG-EM-Mittel bean­tragt werden.



Infos für gemischt genutzte
Wohn­ge­bäude

Bei gemischt genutzten Wohn­ge­bäuden können zwei verschie­dene Förder­va­ri­anten zur Anwen­dung kommen: Ist nach den Vorgaben des Gebäu­de­ener­gie­ge­setzes (GEG) oder den tech­ni­schen Mindest­an­for­de­rungen der BEG selbst eine getrennte Behand­lung geboten, so werden die zu Wohn­zwe­cken genutzten Gebäu­de­teile als solche geför­dert und die übrigen Flächen separat behan­delt.

Die unmit­telbar dem Wohn- oder Nicht­wohn­be­reich zuor­den­baren ener­ge­ti­schen Kosten werden dabei in voller Höhe als Inves­ti­ti­ons­kosten betrachtet. Außer­halb des eigent­li­chen Wohnareals liegende beheizte Neben­räume (etwa Abstell­kam­mern) können diesem zuge­rechnet werden.

Ist keine getrennte Behand­lung erfor­der­lich, muss unter dem Gesichts­punkt der Förde­rung entschieden werden, welche Nutzungsart im Gebäude über­wiegt. Wenn Sie die Immo­bilie zu mehr als 50 Prozent zu Wohn­zwe­cken nutzen, kann sie in diesem Fall insge­samt als Wohn­ge­bäude klas­si­fi­ziert werden. Dies hat zur Folge, dass die ener­ge­ti­schen Kosten für die sons­tigen Flächen von der eigent­lich den Wohn­be­rei­chen gewid­meten Förde­rung mitein­ge­schlossen werden.

Bei der Ermitt­lung des maxi­malen Förder­be­trages werden die Nicht­wohn­flä­chen ausge­klam­mert.

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Infos für gemischt genutzte
Nicht­w­ohn­ge­bäude

Von gemischt genutzten Nicht­w­ohn­ge­bäuden spricht man, wenn ein Gebäude zu mehr als 50 Prozent zu Nicht­wohn­zwe­cken genutzt wird, aber auch Wohn­ein­heiten darin enthalten sind. In der Praxis handelt es sich hierbei häufig um Schul­bauten mit inte­grierter Haus­meis­ter­woh­nung und ähnliche Konstel­la­tionen. Auch in diesem Fall ist zunächst zu prüfen, ob eine getrennte Behand­lung nach GEG oder den tech­ni­schen Mindest­an­for­de­rungen geboten ist. 

 

Ist dies nicht der Fall, darf das Gebäude zu Förde­rungs­zwe­cken insge­samt als Nicht­w­ohn­ge­bäude ange­sehen werden. Die vom Gebäude umfassten Wohn­be­reiche mitsamt den ihnen zure­chen­baren förder­baren Kosten werden im Rahmen der Nicht­w­ohn­ge­bäu­de­för­de­rung mitbe­rück­sich­tigt. Im Hinblick auf den Förder­höchst­be­trag werden sie zur Netto­grund­fläche gezählt.


Infos für Gebäude
unter Bestands- oder Denk­mal­schutz

Seit 1. 7. 2021 gibt es im Rahmen des BEG auch Zuschüsse bezie­hungs­weise attrak­tive Darlehen für Sanie­rungs­vor­haben bei unter Denk­mal­schutz stehenden Gebäuden. Diese dienen als Ersatz für die alten KfW-Programme 430 und 151. Die einschlä­gigen Förde­rungen können Sie sowohl für Wohn- als auch für Nicht­w­ohn­ge­bäude beziehen. 

 

Auch bei Sanie­rungen zum Effi­zi­enz­haus Denkmal gibt es Zuschläge von rund fünf Prozent, wenn mehr als 55 Prozent des Ener­gie­be­darfs durch erneu­er­bare Ener­gien aufge­bracht werden. Darüber hinaus erhöht sich in der Folge auch das Ausmaß der anre­chen­baren Kosten bezie­hungs­weise der maxi­male Kredit­rahmen. 

 

Außerdem entfallen bei unter Denk­mal­schutz stehenden Gebäuden bestimmte Anfor­de­rungen an den bauli­chen Wärme­schutz, was Ihnen in der Praxis die Zuer­ken­nung der Förde­rung verein­facht. Über das Programm BEG-EM können natür­lich auch in diesem Bereich diverse ener­ge­ti­sche Einzel­maß­nahmen geför­dert werden.

Verzierte Fassade eines weißen historischen Gebäudes mit architektonischen Details unter einem klaren blauen Himmel