Was ist ein Ener­gie­be­rater
und was bringt er mir?

Drei Fachleute arbeiten gemeinsam an einem Tablet mit elektrischen Komponenten auf dem Tisch in einem modernen Büroumfeld

Ener­gie­ein­spa­rung, Ener­gie­ef­fi­zienz, ener­ge­ti­sche Sanie­rung und erneu­er­bare Ener­gien sind Begriffe, die immer mehr an Brisanz gewinnen. Jeder Einzelne ist gefragt, wenn es um die Einspa­rung von Energie und die Nutzung erneu­er­barer Ener­gien geht. Möchten Sie Ihr Haus ener­ge­tisch sanieren oder in nach­haltig Strom erzeugen, können Sie einen Ener­gie­be­rater in Anspruch nehmen. Es kommt aller­dings darauf an, dass es sich um zuge­las­sene Experten mit einer nach­weis­li­chen Quali­fi­ka­tion handelt.



Was ist ein Ener­gie­be­rater?
Ein Blick auf das Tätig­keits­feld

Die Berufs­be­zeich­nung Ener­gie­be­rater ist nicht geschützt. Jede Person, die gegen Geld eine Bera­tungs­leis­tung auf dem Gebiet der Energie anbietet, kann sich Ener­gie­be­rater nennen. Nicht immer verfügen solche Berater über die erfor­der­li­chen Quali­fi­ka­tionen, um tatsäch­lich ein sinn­volles Sanie­rungs­kon­zept für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung zu erstellen oder Verbrau­chern bei der Inves­ti­tion in Erneu­er­bare Ener­gien weiter­zu­helfen. 

 

Umso wich­tiger ist es daher, dass Sie einen Ener­gie­be­rater finden, der über die entspre­chende Quali­fi­ka­tion sowie eine Zulas­sung einer staat­li­chen Stelle wie dem Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA) verfügt.

 

Als Grund­lage für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung führt der Ener­gie­be­rater eine Bestands­auf­nahme des ener­ge­ti­schen Ist-Zustands Ihrer Immo­bilie vor. Er prüft die Einspar­po­ten­tiale Ihrer Immo­bilie. Für die Möglich­keiten der ener­ge­ti­schen Sanie­rung des Gebäudes unter­breitet er Vorschläge und infor­miert Sie auch über die mögli­chen Kosten. Sind Sie mit den Vorschlägen einver­standen, erstellt er ein indi­vi­du­elles Sanie­rungs­kon­zept. Auf dieser Grund­lage nimmt er die ener­ge­ti­sche Fach­pla­nung vor. Er kann Ange­bote von Fach­firmen einholen und nach Prüfung der Ange­bote die Fach­firmen beauf­tragen.



Erfor­der­liche Quali­fi­ka­tionen
für einen Ener­gie­be­rater

Um bundes­weit einheit­liche Quali­täts­stan­dards bei der Ener­gie­be­ra­tung, Baupla­nung und Baube­glei­tung zu garan­tieren, haben BAFA, Bundes­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Klima­schutz (BMWK) sowie die KfW-Banken­gruppe beschlossen, eine bundes­ein­heit­liche Liste mit Experten und Exper­tinnen für die geför­derte Ener­gie­be­ra­tung zu führen. Die Fach­kräfte können aus verschie­denen Berufs­ständen kommen, aller­dings müssen sie über eine gleich­wer­tige Quali­fi­ka­tion verfügen. Als Grund­qua­li­fi­ka­tion muss jeder Ener­gie­be­rater mindes­tens eine der folgenden Voraus­set­zungen erfüllen und nach­weisen können:

01 Tech­niker

Abschluss als staat­lich geprüfter Tech­niker in einer entspre­chenden Fach­rich­tung

02 Meister

Meis­ter­ab­schluss in Heizungs­technik, Lüftungs­technik, Kälte­sys­tem­technik, Klima­technik, Elek­tro­technik, Bautechnik, Metall­technik, Isolier­technik, Maschi­nen­bau­technik, Umwelt­technik oder Physik­technik

03 Studium

abge­schlos­senes Hoch­schul- oder Fach­hoch­schul­stu­dium in einer Fach­rich­tung der Inge­nieur- oder Natur­wis­sen­schaften, etwa Elek­tro­technik, Ener­gie­technik, Verfah­rens­technik, Umwelt­technik, Verbren­nungs­technik, Versor­gungs­technik, Bauin­ge­nieur­wesen, Tech­ni­sche Gebäu­de­aus­rüs­tung, Maschi­nenbau oder Physik


Darüber hinaus muss ein Ener­gie­tech­niker über Zusatz­qua­li­fi­ka­tionen verfügen, um eine Zulas­sung zu erhalten. Er muss an einer fach­be­zo­genen Weiter­bil­dung im Bereich der betrieb­li­chen Ener­gie­technik teil­nehmen. Die Weiter­bil­dung kann als Fern­lehr­gang absol­viert werden und umfasst mehrere Blöcke:


  • recht­liche Grund­lagen
  • Gebäu­de­hülle im Neubau und Bestand
  • Anla­gen­technik und Quer­schnitts­tech­no­lo­gien
  • erneu­er­bare Ener­gien
  • Wirt­schaft­lich­keit

Regel­mäßig wird die Fach­kom­pe­tenz der Ener­gie­be­rater geprüft.


Unter­stüt­zung bei Themen
rund um die ener­ge­ti­sche Sanie­rung

Der Ener­gie­be­rater beant­wortet Ihnen Fragen rund um das Thema Energie. Möchten Sie eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Haus oder Wohnung vornehmen, ist er der rich­tige Ansprech­partner. Er erstellt ein indi­vi­du­elles Sanie­rungs­kon­zept, plant die Sanie­rung und kann die Koor­di­na­tion und Über­wa­chung der Arbeiten vornehmen. Der Ener­gie­be­rater sichert Ihnen eine hohe Qualität der Arbeiten zu.

 

Er muss sich mit den Möglich­keiten der Förde­rung auskennen und infor­miert Sie entspre­chend, welche Förder­mög­lich­keiten es von der KfW-Bank und vom BAFA gibt. Das BAFA gewährt aktuell keine Förde­rung für die Instal­la­tion einer Photo­vol­ta­ik­an­lage. Es kann aber eine Förde­rung für den Einbau einer Heizung oder für bestimmte Instal­la­tionen im Bereich Smart Home für ein ener­gie­ef­fi­zi­en­teres Gebäude gewähren. Der Ener­gie­be­rater infor­miert Sie zudem, ob Ihr Bundes­land oder Ihre Kommune passende Förder­pro­gramme anbietet.

 

Möchten Sie eine Photo­vol­ta­ik­an­lage oder eine neue, ener­gie­ef­fi­zi­ente Heizung einbauen, kann Sie der Ener­gie­be­rater über die Möglich­keiten infor­mieren. Er zeigt Ihnen, welche Produkte im Rahmen der Sanie­rungs­maß­nahmen geför­dert werden und geeignet sind, sowie welche weiteren Maßnahmen und Instal­la­tionen sinn­voll sind. Der Ener­gie­be­rater kann Sie auch beim Kauf eines Hauses beraten, wie es um die Ener­gie­ef­fi­zienz steht und welche Maßnahmen erfor­der­lich sind, um das 
Haus effi­zi­enter zu machen.

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Ener­gie­be­rater finden
– seriöse Anlauf­stellen

Suchen Sie nach einem zuge­las­senen Ener­gie­be­rater, können Sie über die Webseite der KfW einen Experten in Ihrer Nähe finden. Sie müssen ein Formular ausfüllen und verschie­dene Fragen beant­worten, um Vorschläge für Ener­gie­be­rater in Ihrer Nähe zu finden. Einen Experten finden Sie über die Liste der Deut­schen Energie-Agentur (dena). Weitere seriöse Anlauf­stellen sind das BAFA und die Verbrau­cher­zen­tralen in Ihrer Nähe.



Förde­rung
für eine Ener­gie­be­ra­tung

Das BAFA gewährt eine Förde­rung für die Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäude und die Erstel­lung eines Sanie­rungs­kon­zepts. Der Zuschuss liegt aktuell bei 80 Prozent der Kosten. Für Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häuser beträgt die Förde­rung maximal 1.300 Euro. Die Förde­rung für Mehr­fa­mi­li­en­häuser mit mindes­tens drei Wohn­ein­heiten beträgt maximal 1.700 Euro.

 

Um die Förde­rung zu erhalten, müssen Sie die Ener­gie­be­ra­tung in Anspruch nehmen und ein ener­ge­ti­sches Sanie­rungs­kon­zept erstellen lassen. Der Ener­gie­be­rater stellt den Antrag auf den Zuschuss beim BAFA.