Photovoltaik-Pflicht
was gilt in welchem Bundesland?
Bis 2030 soll der Anteil von Wind- und Solarstrom am deutschen Strom-Mix auf 80 Prozent steigen. Seit Juli 2022 haben erneuerbare Energien deshalb
einen gesetzlichen Vorrang, um die Ausbauziele – und zugleich wichtige Klimaschutzziele – zu erreichen.
Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 sieht dazu vor, dass schon 2023 allein bei den PV-Anlagen 9 Gigawatt (GW) an neuer Leistung hinzukommen sollen. In Zukunft liegen die jährlichen Ausbauziele sogar bei mehr als 20 Gigawatt.
Die Hälfte der dazu notwendigen PV-Anlagen soll auf Dächern entstehen. Einen bundesweiten Gesetzesrahmen für eine sogenannte Solar- oder Photovoltaikpflicht gibt es aber bislang noch nicht und auch die Bundesländer sind mit ihren Regelungen unterschiedlich weit fortgeschritten. Deshalb fassen wir die wichtigsten Grundlagen für Sie zusammen.
Erneuerbare-Energien-Ausbau:
PV-Anlagen als wichtige Säule der Energieversorgung
Für den stärkeren Ausbau von erneuerbaren Energien gibt es zwei wesentliche Gründe. Der erste ist im Pariser Klimaschutzabkommen verankert und den daraus resultierenden Zielsetzungen für die Klimaneutralität der Bundesrepublik. Der zweite hängt mit der zunehmenden Elektrifizierung des alltäglichen Lebens zusammen, von der Haustechnik über E-Mobilität bis hin zu Wärmeversorgung und industriellen Prozessen. Das bedeutet, dass der Energiebedarf weiter steigen wird, während die Energieproduktion selbst möglichst klimaschonend sein sollte. PV-Anlagen spielen als nachhaltige Lösung daher eine zentrale Rolle bei der Energiewende und werden durch das EEG 2023 noch stärker in den Fokus gerückt. Um den beträchtlichen Zuwachs am Gesamtstromverbrauch zu
realisieren, müssen mehr Photovoltaik-Anlagen errichtet werden – in vielen Fällen auf Dächern. Um die Vorgaben aus dem EEG 2023 zu erreichen, haben einige
Bundesländer bereits angefangen, auf Länderebene die gesetzlichen Rahmen-
bedingungen für eine Solarpflicht zu schaffen. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, dass Dachflächen stärker als bislang für die Produktion von sauberem Strom genutzt werden.
Was bedeutet Photovoltaik-Pflicht
und wo gilt sie?
Für den stärkeren Ausbau von erneuerbaren Energien gibt es zwei wesentliche Gründe. Der erste ist im Pariser Klimaschutzabkommen verankert und den daraus resultierenden Zielsetzungen für die Klimaneutralität der Bundesrepublik. Der zweite hängt mit der zunehmenden Elektrifizierung des alltäglichen Lebens zusammen, von der Haustechnik über E-Mobilität bis hin zu Wärmeversorgung und industriellen Prozessen. Das bedeutet, dass der Energiebedarf weiter steigen wird, während die Energieproduktion selbst möglichst klimaschonend sein sollte. PV-Anlagen spielen als nachhaltige Lösung daher eine zentrale Rolle bei der Energiewende und werden durch das EEG 2023 noch stärker in den Fokus gerückt. Um den beträchtlichen Zuwachs am Gesamtstromverbrauch zu realisieren, müssen mehr Photovoltaik-Anlagen errichtet werden – in vielen Fällen auf Dächern. Um die Vorgaben aus dem EEG 2023 zu erreichen, haben einige Bundesländer bereits angefangen, auf Länderebene die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Solarpflicht zu schaffen. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, dass Dachflächen stärker als bislang für die Produktion von sauberem Strom genutzt werden.
Photovoltaik-Pflicht
in den Bundesländern
Die gesetzliche Lage zur Solarpflicht in den Bundesländern reicht von einer bereits geltenden Gesetzgebung über eine Prüfung der Möglichkeiten bis hin zum bisherigen Fehlen von dahingehenden Plänen. Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, welche Regelungen in welchem Bundesland aktuell greifen, fassen wir den jeweiligen Stand der Dinge für Sie zusammen.
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Solarpflicht in Bayern
Bayern hat zum Dezember 2022 ein neues Klimaschutzgesetz erhalten. Es beinhaltet die Voraussetzung für die Verpflichtung zum Bau von Photovoltaik-Anlagen, die ab 2023 gilt: Ab März greift sie für Neubauten bestimmter Industrie- und Gewerbeimmobilien, ab Juli 2023 folgen sonstige Nicht-Wohngebäude. Eine Photovoltaik-Pflicht für Wohngebäude sowie bei Dachsanierungen ist erst für den 1. Januar 2025 geplant. Staatliche Gebäude müssen schon seit Dezember 2022 mit PV-Anlagen ausgerüstet werden, zu diesem Zweck wurde sogar die Bayerische Bauordnung geändert.
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Solarpflicht in Berlin
Berlin hat seit dem Juli 2021 ein Solargesetz, das mit dem 1. Januar 2023 eine Photovoltaik-Pflicht sowohl für Wohngebäude als auch für gewerblich genutzte Gebäude umfasst. Alle Neubauten, die über eine Gebäudenutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern verfügen, müssen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Die Verpflichtung zum Bau und Betrieb einer Solaranlage betrifft ebenfalls Dachsanierungen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, der Photovoltaik-Pflicht durch die Installation einer Fassadenanlage oder durch Solarthermie nachzukommen.
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Solarpflicht in Brandenburg
Brandenburg gehört derzeit (Stand: März 2023) zu den beiden Bundesländern, die keine eigenen Pläne oder Beschlüsse hinsichtlich einer Photovoltaik-Pflicht haben. Das andere ist Sachsen-Anhalt.
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Solarpflicht in Bremen
In Bremen soll die Photovoltaik-Pflicht ab Mai 2023 in Kraft treten, so sieht es ein Entwurf des Bremischen Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung aus Solarenergie (BremSolarG) vor. Die Dachflächen von Neubauten sollen zu 70 Prozent für PV-Anlagen genutzt werden, bei Dachsanierungen im Bestand sind 50 Prozent der Richtwert für die Installation einer PV-Anlage. Auch neu angelegte Parkplätze mit mehr als 25 Stellplätzen fallen unter die Photovoltaik-Pflicht – sie sollen zu mindestens 60 Prozent überdacht und mit PV-Modulen ausgestattet werden.
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Solarpflicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten im Nichtwohnbereich sowie für neue offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Diese Pflicht wurde zum 1. Mai 2022 auf Neubauten im Wohnbereich ausgedehnt. Zudem greift seit dem 1. Januar 2023 die Solarpflicht bei grundlegenden Dachsanierungen. Gesetzliche Grundlage ist das angepasste Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württembergs sowie die
Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO). -
Solarpflicht in Hamburg
In der Hansestadt Hamburg hat der Senat die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Photovoltaik-Pflicht geschaffen, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Neubauten mit einer Bruttodachfläche von mehr als 50 Quadratmetern müssen deshalb bereits mit PV-Anlagen ausgestattet werden. Die Regelungen für Bestandsgebäude, bei denen das Dach grundlegend saniert wird, gelten hingegen erst ab dem 1. Januar 2025. Die PV-Pflicht in Hamburg schließt Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen ein.
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Solarpflicht in Hessen
Die Photovoltaik-Pflicht in Hessen gilt seit November 2022 und betrifft bislang nur neu angelegte Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sowie landeseigene Gebäude.
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Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Photovoltaik-Pflicht geplant, um eine stärkere Nutzung von Solaranlagen auf Dächern zu fördern. Dazu soll das Klimaschutzgesetz des Landes angepasst werden. Konkrete Schritt in dieser Hinsicht sind bislang jedoch noch nicht erfolgt (Stand: März 2023).
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Solarpflicht in Niedersachsen
Das niedersächsische Klimagesetzgebung und die Bauordnung wurden im Juni 2022 geändert, um erweiterte Pflichten zur Installation von PV-Anlagen einzuführen. Die Photovoltaik-Pflichten betreffen allgemeinhin Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern, von denen mindestens 50 Prozent mit PV-Modulen ausgestattet werden müssen. Die Einführung der Pflichten ist zeitlich nach den unterschiedlichen Gebäudearten gestaffelt:
- Für gewerblich genutzte Gebäude gelten sie bereits seit dem 31. Dezember 2022.
- Für Wohngebäude tritt die Photovoltaik-Pflicht ab dem 31. Dezember 2024 in Kraft.
- Andere Gebäude sind ab dem 31. Dezember 2023 von den Regelungen betroffen.
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Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Solarpflicht für Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen, sofern diese nicht zu
Wohngebäuden gehören. Ansonsten ist eine schrittweise Einführung der PV-Pflicht für verschiedene Gebäude geplant:- Januar 2023 – neue öffentliche Liegenschaften
- Januar 2024 – alle gewerblichen Neubauten
- Juli 2024 – bei Dachsanierungen von öffentlichen Liegenschaften
- Januar 2025 – private Neubauten (Wohngebäude)
- Januar 2026 – bei Dachsanierungen von privaten oder gewerblich genutzten Gebäuden
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Solarpflicht in Rheinland-Pfalz
Schon im September 2021 hat der rheinland-pfälzische Landtag das Landessolargesetz (LSolarG) verabschiedet, das seit dem 1. Januar 2023 zur Installation von Photovoltaikanlagen verpflichtet. Diese Pflicht gilt zunächst für gewerbliche Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche sowie für neue gewerbezugehörige Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen. Es ist in Rheinland-Pfalz möglich, die gesetzlichen Vorgaben alternativ mit der Installation einer Solarthermie-Anlage zu erfüllen.
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Solarpflicht im Saarland
Ende Januar 2023 hat die saarländische Landesregierung ihr eigenes Klimaschutzgesetz vorgestellt. Konkrete Maßnahmen sind darin jedoch nicht enthalten. Diese sollen in einem weiteren Schritt in einem Klimaschutzkonzept ausgearbeitet werden, sobald das neue Gesetz in Kraft getreten ist (Stand: März 2023).
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Solarpflicht in Sachsen
In Sachsen gibt es keine Pläne für die die Einführung einer Photovoltaik-Pflicht auf Basis der Landesgesetzgebung. Die sächsische Landesregierung setzt vielmehr auf eine bundesweit geltende und einheitliche PV-Pflicht für Gebäude und Parkplätze. Diese könnte ab Mitte 2023 für Nicht-Wohngebäude und Parkplätze, ab Anfang 2024 für neue Wohngebäude und ab Mitte 2024 für Bestandsgebäude gelten.
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Solarpflicht in Sachsen-Anhalt
Genau wie in Brandenburg bestehen auch in Sachsen-Anhalt vorläufig keine Pläne, eine Photovoltaik-Pflicht einzuführen.
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Solarpflicht in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist seit dem 1. Januar 2022 das neue Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) in Kraft, das auch die Pflichten für die Installation von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen regelt. Die Vorgaben schließen Neubauten und Sanierungen von mehr als 10 Prozent der Dachfläche bei Nicht-Wohngebäuden ein sowie Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen.
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Solarpflicht in Thüringen
In Thüringen wird eine Photovoltaik-Pflicht immer wieder diskutiert, einen konkreten Gesetzesentwurf dazu gibt es bislang jedoch noch nicht (Stand: März 2023). Ob es ein eigenes Solargesetz für Thüringen und eine Verpflichtung zum Bau von PV-Anlagen geben wird, ist daher noch unklar.
Die wichtigsten Fragen:
Was Sie zur Photovoltaik-Pflicht wissen müssen
Wen betrifft eine mögliche Solarpflicht und welche Maßnahmen sind zu ergreifen? Welche Regelungen gelten in Ihrem Bundesland? Greift die PV-Pflicht auch bei Dachsanierungen? Derzeit wirft die Gesetzgebung rund um die sogenannte Photovoltaik-Pflicht mit ihren länderspezifischen Unterschieden noch viele Frage auf. Die wichtigsten haben wir für Sie noch einmal zusammengetragen.
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Für wen gilt die Photovoltaik-Pflicht?
Die Verpflichtung, auf einem Gebäudedach oder über einem Parkplatz eine Photovoltaik-Anlage zu errichten, richtet sich immer an die jeweiligen Bauherren. Betreiben müssen diese die PV-Anlage jedoch nicht selbst: Diese Aufgabe kann auch von Dritten übernommen werden, etwa im Zuge einer Verpachtung.
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Welche Gebäude sind von der Photovoltaik-Pflicht betroffen?
Welche Gebäude mit einer PV-Anlage ausgestattet werden müssen, ist je nach Landesgesetzgebung unterschiedlich. Im Fokus stehen vor allem gewerblich genutzte Immobilien und Parkplätze, wenn diese neu gebaut werden. Einige Bundesländer weiten die Solarpflicht aber auch auf neue Wohngebäude und sanierte Dachflächen aus.
- Es bestehen allerdings Ausnahmen. Diese gelten etwa
- für Gebäude mit zu geringer Nutzfläche,
- für Gebäude mit Dachflächen, die nicht dauerhaft befestigt sind und temporär entfernt werden können/müssen,
- für Gebäude, die weniger als 20 Jahre Restnutzungsdauer haben etc.
Risiken für Menschen und Umgebung aufgrund der Solarnutzung (zum Beispiel Schneelasten auf PV-Anlagen) sind ebenfalls ein Grund, die Photovoltaik-Pflicht auszusetzen.
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Gibt es Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht?
Die Gesetze zu den Photovoltaik-Pflichten lassen durchaus Spielräume, wenn es um ihre Erfüllung bzw. um mögliche Umstände geht, die ihre Erfüllung erschweren. Zu den Ausnahmen von der Verpflichtung zum Bau von PV-Anlagen gehört beispielsweise die Option, stattdessen auf Solarthermie auszuweichen. Das gilt ebenso für die Kombination von Photovoltaik und Solarthermie. Darüber hinaus enthalten die entsprechenden Gesetze zur Solarpflicht Härtefallregelungen. Das bedeutet, dass die Bauherren teilweise oder ganz von der PV-Pflicht befreit werden können. Ausschlaggebend ist dabei die „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“, wenn die Installation der PV-Anlage also mit unverhältnismäßig hohem wirtschaftlichem Aufwand verbunden ist. Für Neubauten werden daher Schwellenwerte herangezogen, um die die Kosten für die Photovoltaik-Anlage die gesamten Baukosten nicht übersteigen dürfen. Bei Bestandsgebäuden wird ähnlich verfahren. Hier wird vor allem auf die Netzanschluss- und Systemkosten geschaut. Darunter fallen sowohl bau- als auch elektrotechnische Maßnahmen, die für die sichere Installation und den Betrieb notwendig werden. Die Vorlage eines Befreiungsantrags ist erforderlich, um aus der Photovoltaik-Pflicht entlassen zu werden.
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Welche Voraussetzungen muss eine Dachfläche erfüllen, damit sie geeignet ist?
Die notwendigen Voraussetzungen für eine „solargeeignete“ Dachfläche legen die jeweiligen Landesgesetze fest. Laut badenwürttembergischer Photovoltaik-Pflicht-Verordnung muss eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern vorhanden sein, die durch Dachkanten abgrenzbar ist und die nicht nach Norden ausgerichtet ist.
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Wer muss für die Kosten für eine PV-Anlage aufkommen, die unter die Photovoltaik-Pflicht fällt?
Die Kosten für die Installation einer Photovoltaik-Anlage liegen immer bei den Bauherren, daran ändert auch die gesetzliche Verpflichtung nichts. Da Strom aus erneuerbaren Energiequellen aber für die Energiewende und den Klimaschutz von entscheidender Bedeutung sind, legen Bund und Länder immer wieder passende Förderprogramme auf. Der Hager Energiekompass hilft Ihnen dabei, geeignete Programme und Fördermittel für Ihr Vorhaben zu finden.
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Gibt es Vorgaben hinsichtlich der Größe der PV-Anlagen?
Die entsprechenden Gesetze beinhalten in der Regel Angaben über die Mindestmodulfläche einer installierten PV-Anlage. Diese richtet sich nach der Dachfläche, bei Mehrfamilienhäusern kann auch die Zahl der Wohneinheiten in die Berechnung einfließen, um die benötigte Leistung der Anlage zu ermitteln. Hier müssen Bauherren einen Blick in die jeweilige Landesgesetzgebung werfen, da die geforderten Anlagengrößen mitunter variieren.
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