Photo­vol­taik-Pflicht
was gilt in welchem Bundes­land?

 

Solarmodule auf einem Dach vor blauem Himmel und Sonne im Hintergrund

Bis 2030 soll der Anteil von Wind- und Solar­strom am deut­schen Strom-Mix auf 80 Prozent steigen. Seit Juli 2022 haben erneu­er­bare Ener­gien deshalb 
einen gesetz­li­chen Vorrang, um die Ausbau­ziele – und zugleich wich­tige Klima­schutz­ziele – zu errei­chen.

Das neue Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz (EEG) 2023 sieht dazu vor, dass schon 2023 allein bei den PV-Anlagen 9 Giga­watt (GW) an neuer Leis­tung hinzu­kommen sollen. In Zukunft liegen die jähr­li­chen Ausbau­ziele sogar bei mehr als 20 Giga­watt.

Die Hälfte der dazu notwen­digen PV-Anlagen soll auf Dächern entstehen. Einen bundes­weiten Geset­zes­rahmen für eine soge­nannte Solar- oder Photo­vol­ta­ik­pflicht gibt es aber bislang noch nicht und auch die Bundes­länder sind mit ihren Rege­lungen unter­schied­lich weit fort­ge­schritten. Deshalb fassen wir die wich­tigsten Grund­lagen für Sie zusammen.


Erneu­er­bare-Ener­gien-Ausbau:

PV-Anlagen als wich­tige Säule der Ener­gie­ver­sor­gung

Für den stär­keren Ausbau von erneu­er­baren Ener­gien gibt es zwei wesent­liche Gründe. Der erste ist im Pariser Klima­schutz­ab­kommen veran­kert und den daraus resul­tie­renden Ziel­set­zungen für die Klima­neu­tra­lität der Bundes­re­pu­blik. Der zweite hängt mit der zuneh­menden Elek­tri­fi­zie­rung des alltäg­li­chen Lebens zusammen, von der Haus­technik über E-Mobi­lität bis hin zu Wärme­ver­sor­gung und indus­tri­ellen Prozessen. Das bedeutet, dass der Ener­gie­be­darf weiter steigen wird, während die Ener­gie­pro­duk­tion selbst möglichst klima­scho­nend sein sollte. PV-Anlagen spielen als nach­hal­tige Lösung daher eine zentrale Rolle bei der Ener­gie­wende und werden durch das EEG 2023 noch stärker in den Fokus gerückt. Um den beträcht­li­chen Zuwachs am Gesamt­strom­ver­brauch zu 
reali­sieren, müssen mehr Photo­vol­taik-Anlagen errichtet werden – in vielen Fällen auf Dächern. Um die Vorgaben aus dem EEG 2023 zu errei­chen, haben einige 
Bundes­länder bereits ange­fangen, auf Länder­ebene die gesetz­li­chen Rahmen-
bedin­gungen für eine Solar­pflicht zu schaffen. Diese Rege­lungen sollen dazu beitragen, dass Dach­flä­chen stärker als bislang für die Produk­tion von sauberem Strom genutzt werden.

Modernes Haus mit Solarmodulen auf dem Dach für nachhaltige Energie


Was bedeutet Photo­vol­taik-Pflicht
und wo gilt sie?

Für den stär­keren Ausbau von erneu­er­baren Ener­gien gibt es zwei wesent­liche Gründe. Der erste ist im Pariser Klima­schutz­ab­kommen veran­kert und den daraus resul­tie­renden Ziel­set­zungen für die Klima­neu­tra­lität der Bundes­re­pu­blik. Der zweite hängt mit der zuneh­menden Elek­tri­fi­zie­rung des alltäg­li­chen Lebens zusammen, von der Haus­technik über E-Mobi­lität bis hin zu Wärme­ver­sor­gung und indus­tri­ellen Prozessen. Das bedeutet, dass der Ener­gie­be­darf weiter steigen wird, während die Ener­gie­pro­duk­tion selbst möglichst klima­scho­nend sein sollte. PV-Anlagen spielen als nach­hal­tige Lösung daher eine zentrale Rolle bei der Ener­gie­wende und werden durch das EEG 2023 noch stärker in den Fokus gerückt. Um den beträcht­li­chen Zuwachs am Gesamt­strom­ver­brauch zu reali­sieren, müssen mehr Photo­vol­taik-Anlagen errichtet werden – in vielen Fällen auf Dächern. Um die Vorgaben aus dem EEG 2023 zu errei­chen, haben einige Bundes­länder bereits ange­fangen, auf Länder­ebene die gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gungen für eine Solar­pflicht zu schaffen. Diese Rege­lungen sollen dazu beitragen, dass Dach­flä­chen stärker als bislang für die Produk­tion von sauberem Strom genutzt werden.



Photo­vol­taik-Pflicht
in den Bundes­län­dern

Die gesetz­liche Lage zur Solar­pflicht in den Bundes­län­dern reicht von einer bereits geltenden Gesetz­ge­bung über eine Prüfung der Möglich­keiten bis hin zum bishe­rigen Fehlen von dahin­ge­henden Plänen. Um Ihnen einen Über­blick zu verschaffen, welche Rege­lungen in welchem Bundes­land aktuell greifen, fassen wir den jewei­ligen Stand der Dinge für Sie zusammen.

  • Solar­pflicht in Bayern

    Bayern hat zum Dezember 2022 ein neues Klima­schutz­ge­setz erhalten. Es beinhaltet die Voraus­set­zung für die Verpflich­tung zum Bau von Photo­vol­taik-Anlagen, die ab 2023 gilt: Ab März greift sie für Neubauten bestimmter Indus­trie- und Gewer­be­im­mo­bi­lien, ab Juli 2023 folgen sons­tige Nicht-Wohn­ge­bäude. Eine Photo­vol­taik-Pflicht für Wohn­ge­bäude sowie bei Dach­sa­nie­rungen ist erst für den 1. Januar 2025 geplant. Staat­liche Gebäude müssen schon seit Dezember 2022 mit PV-Anlagen ausge­rüstet werden, zu diesem Zweck wurde sogar die Baye­ri­sche Bauord­nung geän­dert.

     

  • Solar­pflicht in Berlin

    Berlin hat seit dem Juli 2021 ein Solar­ge­setz, das mit dem 1. Januar 2023 eine Photo­vol­taik-Pflicht sowohl für Wohn­ge­bäude als auch für gewerb­lich genutzte Gebäude umfasst. Alle Neubauten, die über eine Gebäu­de­nutz­fläche von mehr als 50 Quadrat­me­tern verfügen, müssen mit einer PV-Anlage ausge­stattet werden. Die Verpflich­tung zum Bau und Betrieb einer Solar­an­lage betrifft eben­falls Dach­sa­nie­rungen. Es besteht jedoch die Möglich­keit, der Photo­vol­taik-Pflicht durch die Instal­la­tion einer Fassa­den­an­lage oder durch Solar­thermie nach­zu­kommen.

     

  • Solar­pflicht in Bran­den­burg

    Bran­den­burg gehört derzeit (Stand: März 2023) zu den beiden Bundes­län­dern, die keine eigenen Pläne oder Beschlüsse hinsicht­lich einer Photo­vol­taik-Pflicht haben. Das andere ist Sachsen-Anhalt.

     

  • Solar­pflicht in Bremen

     

    In Bremen soll die Photo­vol­taik-Pflicht ab Mai 2023 in Kraft treten, so sieht es ein Entwurf des Bremi­schen Gesetzes zur Beschleu­ni­gung des Ausbaus von Photo­vol­taik-Anlagen zur Strom­er­zeu­gung aus Solar­energie (Brem­So­larG) vor. Die Dach­flä­chen von Neubauten sollen zu 70 Prozent für PV-Anlagen genutzt werden, bei Dach­sa­nie­rungen im Bestand sind 50 Prozent der Richt­wert für die Instal­la­tion einer PV-Anlage. Auch neu ange­legte Park­plätze mit mehr als 25 Stell­plätzen fallen unter die Photo­vol­taik-Pflicht – sie sollen zu mindes­tens 60 Prozent über­dacht und mit PV-Modulen ausge­stattet werden.

     

  • Solar­pflicht in Baden-Würt­tem­berg

    In Baden-Würt­tem­berg gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Photo­vol­taik-Pflicht für Neubauten im Nicht­wohn­be­reich sowie für neue offene Park­plätze mit mehr als 35 Stell­plätzen. Diese Pflicht wurde zum 1. Mai 2022 auf Neubauten im Wohn­be­reich ausge­dehnt. Zudem greift seit dem 1. Januar 2023 die Solar­pflicht bei grund­le­genden Dach­sa­nie­rungen. Gesetz­liche Grund­lage ist das ange­passte Klima­schutz- und Klima­wan­de­l­an­pas­sungs­ge­setz Baden-Würt­tem­bergs sowie die 
    Photo­vol­taik-Pflicht-Verord­nung (PVPf-VO).

     

  • Solar­pflicht in Hamburg

    In der Hanse­stadt Hamburg hat der Senat die gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gungen für eine Photo­vol­taik-Pflicht geschaffen, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Neubauten mit einer Brut­to­dach­fläche von mehr als 50 Quadrat­me­tern müssen deshalb bereits mit PV-Anlagen ausge­stattet werden. Die Rege­lungen für Bestands­ge­bäude, bei denen das Dach grund­le­gend saniert wird, gelten hingegen erst ab dem 1. Januar 2025. Die PV-Pflicht in Hamburg schließt Wohn- und Nicht­w­ohn­ge­bäude glei­cher­maßen ein.

     

  • Solar­pflicht in Hessen

     

    Die Photo­vol­taik-Pflicht in Hessen gilt seit November 2022 und betrifft bislang nur neu ange­legte Park­plätze mit mehr als 50 Stell­plätzen sowie landes­ei­gene Gebäude.

     

  • Solar­pflicht in Meck­len­burg-Vorpom­mern

    In Meck­len­burg-Vorpom­mern ist eine Photo­vol­taik-Pflicht geplant, um eine stär­kere Nutzung von Solar­an­lagen auf Dächern zu fördern. Dazu soll das Klima­schutz­ge­setz des Landes ange­passt werden. Konkrete Schritt in dieser Hinsicht sind bislang jedoch noch nicht erfolgt (Stand: März 2023).

     

  • Solar­pflicht in Nieder­sachsen

    Das nieder­säch­si­sche Klima­ge­setz­ge­bung und die Bauord­nung wurden im Juni 2022 geän­dert, um erwei­terte Pflichten zur Instal­la­tion von PV-Anlagen einzu­führen. Die Photo­vol­taik-Pflichten betreffen allge­meinhin Gebäude mit einer Dach­fläche von mindes­tens 50 Quadrat­me­tern, von denen mindes­tens 50 Prozent mit PV-Modulen ausge­stattet werden müssen. Die Einfüh­rung der Pflichten ist zeit­lich nach den unter­schied­li­chen Gebäu­de­arten gestaf­felt:

     

    • Für gewerb­lich genutzte Gebäude gelten sie bereits seit dem 31. Dezember 2022.
    • Für Wohn­ge­bäude tritt die Photo­vol­taik-Pflicht ab dem 31. Dezember 2024 in Kraft.
    • Andere Gebäude sind ab dem 31. Dezember 2023 von den Rege­lungen betroffen.

     

  • Solar­pflicht in Nord­rhein-West­falen

     

    In Nord­rhein-West­falen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Solar­pflicht für Park­plätze mit mindes­tens 35 Stell­plätzen, sofern diese nicht zu 
    Wohn­ge­bäuden gehören. Ansonsten ist eine schritt­weise Einfüh­rung der PV-Pflicht für verschie­dene Gebäude geplant:

     

    • Januar 2023 – neue öffent­liche Liegen­schaften
    • Januar 2024 – alle gewerb­li­chen Neubauten
    • Juli 2024 – bei Dach­sa­nie­rungen von öffent­li­chen Liegen­schaften
    • Januar 2025 – private Neubauten (Wohn­ge­bäude)
    • Januar 2026 – bei Dach­sa­nie­rungen von privaten oder gewerb­lich genutzten Gebäuden
  • Solar­pflicht in Rhein­land-Pfalz

    Schon im September 2021 hat der rhein­land-pfäl­zi­sche Landtag das Landes­so­lar­ge­setz (LSolarG) verab­schiedet, das seit dem 1. Januar 2023 zur Instal­la­tion von Photo­vol­ta­ik­an­lagen verpflichtet. Diese Pflicht gilt zunächst für gewerb­liche Neubauten mit mehr als 100 Quadrat­me­tern Nutz­fläche sowie für neue gewer­be­zu­ge­hö­rige Park­plätze mit mindes­tens 50 Stell­plätzen. Es ist in Rhein­land-Pfalz möglich, die gesetz­li­chen Vorgaben alter­nativ mit der Instal­la­tion einer Solar­thermie-Anlage zu erfüllen.

     

  • Solar­pflicht im Saar­land

     

    Ende Januar 2023 hat die saar­län­di­sche Landes­re­gie­rung ihr eigenes Klima­schutz­ge­setz vorge­stellt. Konkrete Maßnahmen sind darin jedoch nicht enthalten. Diese sollen in einem weiteren Schritt in einem Klima­schutz­kon­zept ausge­ar­beitet werden, sobald das neue Gesetz in Kraft getreten ist (Stand: März 2023).

     

  • Solar­pflicht in Sachsen

     

    In Sachsen gibt es keine Pläne für die die Einfüh­rung einer Photo­vol­taik-Pflicht auf Basis der Landes­ge­setz­ge­bung. Die säch­si­sche Landes­re­gie­rung setzt viel­mehr auf eine bundes­weit geltende und einheit­liche PV-Pflicht für Gebäude und Park­plätze. Diese könnte ab Mitte 2023 für Nicht-Wohn­ge­bäude und Park­plätze, ab Anfang 2024 für neue Wohn­ge­bäude und ab Mitte 2024 für Bestands­ge­bäude gelten.

     

  • Solar­pflicht in Sachsen-Anhalt

     

    Genau wie in Bran­den­burg bestehen auch in Sachsen-Anhalt vorläufig keine Pläne, eine Photo­vol­taik-Pflicht einzu­führen.

     

  • Solar­pflicht in Schleswig-Holstein

    In Schleswig-Holstein ist seit dem 1. Januar 2022 das neue Ener­gie­wende- und Klima­schutz­ge­setz (EWKG) in Kraft, das auch die Pflichten für die Instal­la­tion von Photo­vol­ta­ik­an­lagen auf geeig­neten Dach­flä­chen regelt. Die Vorgaben schließen Neubauten und Sanie­rungen von mehr als 10 Prozent der Dach­fläche bei Nicht-Wohn­ge­bäuden ein sowie Park­plätze mit mehr als 100 Stell­plätzen.

     

  • Solar­pflicht in Thüringen

    In Thüringen wird eine Photo­vol­taik-Pflicht immer wieder disku­tiert, einen konkreten Geset­zes­ent­wurf dazu gibt es bislang jedoch noch nicht (Stand: März 2023). Ob es ein eigenes Solar­ge­setz für Thüringen und eine Verpflich­tung zum Bau von PV-Anlagen geben wird, ist daher noch unklar.

     



Die wich­tigsten Fragen:
Was Sie zur Photo­vol­taik-Pflicht wissen müssen

Wen betrifft eine mögliche Solar­pflicht und welche Maßnahmen sind zu ergreifen? Welche Rege­lungen gelten in Ihrem Bundes­land? Greift die PV-Pflicht auch bei Dach­sa­nie­rungen? Derzeit wirft die Gesetz­ge­bung rund um die soge­nannte Photo­vol­taik-Pflicht mit ihren länder­spe­zi­fi­schen Unter­schieden noch viele Frage auf. Die wich­tigsten haben wir für Sie noch einmal zusam­men­ge­tragen. 

  • Für wen gilt die Photo­vol­taik-Pflicht?

    Die Verpflich­tung, auf einem Gebäu­de­dach oder über einem Park­platz eine Photo­vol­taik-Anlage zu errichten, richtet sich immer an die jewei­ligen Bauherren. Betreiben müssen diese die PV-Anlage jedoch nicht selbst: Diese Aufgabe kann auch von Dritten über­nommen werden, etwa im Zuge einer Verpach­tung.

     

  • Welche Gebäude sind von der Photo­vol­taik-Pflicht betroffen?

    Welche Gebäude mit einer PV-Anlage ausge­stattet werden müssen, ist je nach Landes­ge­setz­ge­bung unter­schied­lich. Im Fokus stehen vor allem gewerb­lich genutzte Immo­bi­lien und Park­plätze, wenn diese neu gebaut werden. Einige Bundes­länder weiten die Solar­pflicht aber auch auf neue Wohn­ge­bäude und sanierte Dach­flä­chen aus.

     

    • Es bestehen aller­dings Ausnahmen. Diese gelten etwa
    • für Gebäude mit zu geringer Nutz­fläche,
    • für Gebäude mit Dach­flä­chen, die nicht dauer­haft befes­tigt sind und temporär entfernt werden können/müssen,
    • für Gebäude, die weniger als 20 Jahre Rest­nut­zungs­dauer haben etc.

     

    Risiken für Menschen und Umge­bung aufgrund der Solar­nut­zung (zum Beispiel Schnee­lasten auf PV-Anlagen) sind eben­falls ein Grund, die Photo­vol­taik-Pflicht auszu­setzen.

     

     

  • Gibt es Ausnahmen von der Photo­vol­taik-Pflicht?

     

    Die Gesetze zu den Photo­vol­taik-Pflichten lassen durchaus Spiel­räume, wenn es um ihre Erfül­lung bzw. um mögliche Umstände geht, die ihre Erfül­lung erschweren. Zu den Ausnahmen von der Verpflich­tung zum Bau von PV-Anlagen gehört beispiels­weise die Option, statt­dessen auf Solar­thermie auszu­wei­chen. Das gilt ebenso für die Kombi­na­tion von Photo­vol­taik und Solar­thermie. Darüber hinaus enthalten die entspre­chenden Gesetze zur Solar­pflicht Härte­fall­re­ge­lungen. Das bedeutet, dass die Bauherren teil­weise oder ganz von der PV-Pflicht befreit werden können. Ausschlag­ge­bend ist dabei die „wirt­schaft­liche Unzu­mut­bar­keit“, wenn die Instal­la­tion der PV-Anlage also mit unver­hält­nis­mäßig hohem wirt­schaft­li­chem Aufwand verbunden ist. Für Neubauten werden daher Schwel­len­werte heran­ge­zogen, um die die Kosten für die Photo­vol­taik-Anlage die gesamten Baukosten nicht über­steigen dürfen. Bei Bestands­ge­bäuden wird ähnlich verfahren. Hier wird vor allem auf die Netz­an­schluss- und System­kosten geschaut. Darunter fallen sowohl bau- als auch elek­tro­tech­ni­sche Maßnahmen, die für die sichere Instal­la­tion und den Betrieb notwendig werden. Die Vorlage eines Befrei­ungs­an­trags ist erfor­der­lich, um aus der Photo­vol­taik-Pflicht entlassen zu werden.

     

  • Welche Voraus­set­zungen muss eine Dach­fläche erfüllen, damit sie geeignet ist?

    Die notwen­digen Voraus­set­zungen für eine „solar­ge­eig­nete“ Dach­fläche legen die jewei­ligen Landes­ge­setze fest. Laut baden­würt­tem­ber­gi­scher Photo­vol­taik-Pflicht-Verord­nung muss eine zusam­men­hän­gende Mindest­fläche von 20 Quadrat­me­tern vorhanden sein, die durch Dach­kanten abgrenzbar ist und die nicht nach Norden ausge­richtet ist.

     

  • Wer muss für die Kosten für eine PV-Anlage aufkommen, die unter die Photo­vol­taik-Pflicht fällt?

    Die Kosten für die Instal­la­tion einer Photo­vol­taik-Anlage liegen immer bei den Bauherren, daran ändert auch die gesetz­liche Verpflich­tung nichts. Da Strom aus erneu­er­baren Ener­gie­quellen aber für die Ener­gie­wende und den Klima­schutz von entschei­dender Bedeu­tung sind, legen Bund und Länder immer wieder passende Förder­pro­gramme auf. Der Hager Ener­gie­kom­pass hilft Ihnen dabei, geeig­nete Programme und Förder­mittel für Ihr Vorhaben zu finden.

     

  • Gibt es Vorgaben hinsicht­lich der Größe der PV-Anlagen?

    Die entspre­chenden Gesetze beinhalten in der Regel Angaben über die Mindest­mo­dul­fläche einer instal­lierten PV-Anlage. Diese richtet sich nach der Dach­fläche, bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern kann auch die Zahl der Wohn­ein­heiten in die Berech­nung einfließen, um die benö­tigte Leis­tung der Anlage zu ermit­teln. Hier müssen Bauherren einen Blick in die jewei­lige Landes­ge­setz­ge­bung werfen, da die gefor­derten Anla­gen­größen mitunter vari­ieren.

     



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