Durch­blick bewahren im
Förder-Dschungel des BEG

Installation von Solarmodulen auf einem roten Ziegeldach unter klarem blauen Himmel mit Sonneneinstrahlung

Alle Förder­maß­nahmen 
über­sicht­lich erklärt

Mit der Instal­la­tion einer Photo­vol­ta­ik­an­lage leisten Sie einen Beitrag zur Ener­gie­wende und zum Schutz des Klimas. Sie produ­zieren sauberen Strom und werden unab­hän­giger von den öffent­li­chen Strom­an­bie­tern. Um die Inves­ti­tion in Photo­vol­ta­ik­an­lagen mit und ohne Strom­spei­cher attrak­tiver zu machen, wurden Bundes­för­de­rungen für effi­zi­ente Gebäude (BEG) ins Leben gerufen. Darüber hinaus können weitere Produkte rund um das Smart Home bzw. eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung geför­dert werden.


Anlauf­stellen für
eine Förde­rung

Die erste Adresse für eine Förde­rung ist die KfW-Bank (Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau). Sie bietet für die Instal­la­tion von Photo­vol­ta­ik­an­lagen zins­güns­tige Darlehen an, die Sie über Ihre Haus­bank bean­tragen können. Auch Maßnahmen zum Einbruch­schutz, einem alters­ge­rechten Umbau oder der Redu­zie­rung von Barrieren werden geför­dert. 

 

Das Bundesamt für Ausfuhr und Wirt­schafts­kon­trolle (BAFA) ist eine weitere staat­liche Insti­tu­tion, die eine Förde­rung gewährt. Sie bietet einen Zuschuss für eine Ener­gie­be­ra­tung und einen Sanie­rungs­plan. 

 

Darüber hinaus gibt es verschie­dene regio­nale Programme zur Förde­rung von Photo­vol­ta­ik­an­lagen und Strom­spei­chern sowie weiteren Maßnahmen rund um ener­ge­ti­sche Sanie­rungen von Gebäuden. Sie unter­scheiden sich je nach Bundes­land. Aktuell fördern nur noch wenige Bundes­länder die Inves­ti­tion in Photo­vol­ta­ik­an­lagen und Strom­spei­cher. 

 

Eine Förde­rung können Sie auch von einigen Kommunen erhalten. Um Gelder aus entspre­chenden Programmen zu bekommen, wenden Sie sich entweder direkt an die Verwal­tung Ihrer Kommune oder an Ihre Haus­bank.

 

Speisen Sie mit der Photo­vol­ta­ik­an­lage erzeugten Strom in das öffent­liche Netz ein, erhalten Sie vom Netz­be­treiber eine Einspei­se­ver­gü­tung. Sie fällt mit jedem Monat der Inbe­trieb­nahme der Anlage geringer aus und wird 20 Jahre lang garan­tiert. Um wieder einen größeren Anreiz zur Instal­la­tion einer Anlage und zur Einspei­sung von Strom zu schaffen, soll ab Mitte 2022 für klei­nere Systeme mit einer Leis­tung bis 10 Kilo­watt eine einheit­liche Einspei­se­ver­gü­tung von 6,93 Cent pro Kilo­watt­stunde gewährt werden. 

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Aktu­elle Förder­maß­nahmen effi­zi­ente Gebäude
im Rahmen des BEG

Die KfW-Bank hat gleich mehrere Förder­pro­gramme für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Wohn­ge­bäuden aufge­legt. Unter­stüt­zung gibt es für die Instal­la­tion von Photo­vol­ta­ik­an­lagen mit und ohne Strom­spei­cher, von Heizungs­sys­temen, die auf erneu­er­baren Ener­gien beruhen oder für die Instal­la­tion von Lade­säulen. Maßnahmen im Bereich Smart Home sind etwa die Instal­la­tion von Ener­gie­ma­nage­ment­sys­temen, Smart Metern sowie Sensor- und Schalt­technik.  

Darüber hinaus gibt es die Förder­mög­lich­keiten der anderen Anlauf­stellen.

KfW: Kredit 270 Erneu­er­bare Ener­gien

Dies ist das Stan­dard-Programm für Vorhaben bis 50 Millionen Euro und bis zu 100 Prozent der Inves­ti­ti­ons­kosten. Die Mindest­lauf­zeit liegt bei zwei Jahren. Lauf­zeiten bis zu 20 Jahren sind möglich. Der effek­tive Jahres­zins beginnt bei 2,27 Prozent und ist abhängig von der Bonität des Antrag­stel­lers. 

KfW: Programm 461

Förde­rung als Wohn­ge­bäude-Zuschuss für die ener­gie­ef­fi­zi­ente Sanie­rung von Haus und Wohnung. Ein Sanie­rungs­zu­schuss wird bis zu 75.000 Euro je Wohn­ein­heit und ein Bauzu­schuss von bis zu 37.500 Euro je Wohn­ein­heit gewährt.

KfW: Programm 261 und 262

Förder­pro­gramm als Wohn­ge­bäude-Kredit für ener­gie­ef­fi­zi­enten Bau oder Sanie­rung von Haus oder Wohnung bis zu 150.000 Euro je Wohn­ein­heit für ein Effi­zi­enz­haus oder bis zu 60.000 Euro für Einzel­maß­nahmen. Für diesen Kredit kann ein Tilgungs­zu­schuss von 12,5 bis 50 Prozent gewährt werden, sodass sich die Lauf­zeit verkürzt und insge­samt weniger zurück­ge­zahlt werden muss. Die Höhe des Tilgungs­zu­schusses ist abhängig von der Effi­zi­enz­haus­stufe.

KfW: Effi­zi­enz­haus 40, 55, 70 , 85, 100

Geför­dert wird für Wohn­ge­bäude jeweils eine Komplett­sa­nie­rung zur Errei­chung einer der verschie­denen Effi­zi­enz­haus­stan­dards. Je nied­riger die Zahl umso höher die erreichte Effi­zi­enz­stufe des Gebäudes. 

Entspre­chend beträgt die Förd­er­höhe bei einer Sanie­rung zum Effi­zi­enz­haus 40 45 Prozent oder maximal 54.000 Euro – zum Effi­zi­enz­haus 100 nur 27,5 Prozent oder maximal 33.000 Euro. 


BAFA: Zuschüsse für Ener­gie­be­ra­tung

Das BaFA gewährt keine direkte Förde­rung für die Instal­la­tion einer Photo­vol­ta­ik­an­lage oder eines Strom­spei­chers. Es bietet einen Zuschuss für die Inan­spruch­nahme eines zuge­las­senen Ener­gie­be­ra­ters und einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­plan. 

Geför­dert werden 80 Prozent des Bera­tungs­ho­no­rars, maximal jedoch 1.300 Euro für Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häuser und 1.700 Euro für Wohn­ge­bäude ab drei Wohn­ein­heiten. 

Bundes­länder: Indi­vi­du­elle Rege­lungen

Den Bundes­län­dern ist es frei­ge­stellt, Förder­pro­gramme für Photo­vol­ta­ik­an­lagen und Strom­spei­cher aufzu­legen. Eine Förde­rung für den Bau einer Photo­vol­ta­ik­an­lage wird gegen­wärtig von keinem Bundes­land gewährt. 

Der Frei­staat Bayern zahlt im Rahmen des 10.000-Häuser-Programms noch einen Bonus für die Anschaf­fung von Batte­rie­spei­chern, wenn die Kapa­zität bei mindes­tens 5 Kilo­watt­stunden liegt und die Photo­vol­ta­ik­an­lage eine Leis­tung von mindes­tens 5 Kilo­watt­stunden hat. Je nach Größe von Spei­cher und Photo­vol­ta­ik­an­lage beträgt der Bonus 500 bis 2.375 Euro.

Kommunen: Indi­vi­du­elle Zuschüsse

Die Förde­rungen, die von den Kommunen für die Instal­la­tion einer Photo­vol­ta­ik­an­lage oder eines Strom­spei­chers gewährt werden, unter­scheiden sich stark. Es ist den Kommunen über­lassen, ob und in welcher Höhe sie eine Förde­rung leisten. Häufig handelt es sich bei den Förde­rungen um Zuschüsse, die an bestimmte Anlagen oder Spei­cher gebunden sind. 


Einspar­mög­lich­keiten
mit der Förde­rung

Was Sie mit einer Förde­rung für Maßnahmen rund um die Nutzung erneu­er­barer Ener­gien sowie einer ener­ge­ti­schen Sanie­rung einsparen können, hängt von den jewei­ligen Kosten und von der Höhe der Zinsen ab. Mit einem Förder­kredit der KfW-Bank können Sie beispiels­weise Kredit­zinsen im Vergleich zu Ihrer Haus­bank sparen, wenn der Kredit zins­günstig ist. Wird Ihnen ein Tilgungs­zu­schuss gewährt, sparen Sie Geld für die Rück­zah­lung in Höhe des Tilgungs­zu­schusses.  

Ein Zuschuss von der KfW-Bank bedeutet eine direkte Einspa­rung von Inves­ti­ti­ons­kosten. Mit einem Bonus, wie er vom Frei­staat Bayern gewährt wird, ist die Einspa­rung beim Kauf eines Batte­rie­spei­chers vergleichs­weise gering.


Was ist bei der Bean­tra­gung der
Förde­rung zu beachten?

Eine Förde­rung von der KfW-Bank können Sie nur bean­tragen, wenn Sie mit dem Kauf und der Instal­la­tion von Anlage oder Spei­cher bzw. mit der Bau- oder Sanie­rungs­maß­nahme noch nicht begonnen haben. Die Bean­tra­gung erfolgt über Ihre Haus­bank.  

Nehmen Sie einen zuge­las­senen Ener­gie­be­rater in Anspruch, können Sie einen Zuschuss vom BAFA erhalten, wenn der Ener­gie­be­rater selbst den Antrag auf den Zuschuss stellt. Leis­tungen zur Fach­pla­nung und Baube­glei­tung werden auch im Rahmen der KfW-Programme geför­dert. 

Ein begrenztes Budget steht aller­dings bei Förde­rungen von Bundes­län­dern oder Kommunen zur Verfü­gung. Ist es ausge­schöpft, gilt ein Förder­stopp. Neue Anträge können dann nicht mehr ange­nommen werden. Eine Einspei­se­ver­gü­tung erhalten Sie, wenn Sie den Netz­be­treiber über den Anschluss Ihrer Anlage infor­mieren. 


Förder­fä­hige 
Produkte

Erhalten Sie einen Über­blick über förder­fä­hige Produkte und wie diese sich mitein­ander kombi­nieren lassen. 

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