KfW-Kredite
Die Förder­mög­lich­keiten im kompakten Über­blick

 
Person sitzt auf einem Sofa und verwendet ein Tablet in einem hell erleuchteten Wohnzimmer mit moderner Einrichtung

Kredite nutzen

Eine Aufgabe der Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) ist die Förde­rung von Maßnahmen zur Ener­gie­ef­fi­zienz im Bereich Wohnen und Bauen durch zins­güns­tige Kredite. Dazu gibt es ein breites Spek­trum von Programmen zur Moder­ni­sie­rung von vorhan­denem Wohn­raum, der ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung und der Errich­tung von Photo­vol­ta­ik­an­lagen.


Solar­strom für Elek­tro­autos 
KfW-Förde­rung 442

Die Förde­rung Solar­strom für Elek­tro­autos (442) ist eine Förde­rung zur Verknüp­fung von Solar­energie und Elek­tro­mo­bi­lität. Mit dem Zuschuss wird der Kauf und die Instal­la­tion einer Lade­sta­tion für E-Autos in Kombi­na­tion mit einer PV-Anlage und einem Strom­spei­cher geför­dert. Voraus­set­zung für die Förde­rung ist die fabrik­neue Bestel­lung der PV-Anlage, der Lade­sta­tion und des Strom­spei­chers. Zudem muss der Besitz eines reinen E-Autos (kein Hybrid) oder aber die Bestel­lung des E-Autos vorge­wiesen werden. 

Die maxi­male Förder­summe von 10.200 EUR bezieht sich neben dem Kauf auch auf alle notwen­digen Instal­la­ti­ons­ar­beiten zum Anschluss der Gesamt­an­lage.

 

Weitere Infor­ma­tionen zur KfW-Förde­rung 442 erhalten Sie auf der Seite der KfW: 442 Solar­strom für Elek­tro­autos.


Förder­fä­hige Produkte

Ener­gie­ma­nage­ment System flow 

Das Ener­gie­ma­nage­ment System flow, beste­hend aus Strom­spei­cher, Lade­sta­tion witty solar und dem Ener­gie­ma­nager ist im Rahmen der KfW Förde­rung 442 förder­fähig. 


Alters­ge­recht umbauen 
KfW-Kredit 159

Die KfW bietet einen Kredit für alters­ge­rechtes Umbauen. Durch diesen Kredit können die Baumaß­nahmen an Haus und Wohnung finan­ziert werden, die vorhan­dene Barrieren redu­zieren, den Wohn­kom­fort erhöhen und den Einbruchs­schutz verbes­sern. 

Dazu zählen z. B. der Einbau von Bedie­nungs- und Antriebs­sys­temen von Roll­läden, der Einbau von Rege­lungs­technik für Heiz­körper oder die Ausstat­tung mit größeren Bedien­ele­menten. Auch der barrie­re­freie Umbau von Wegen zum Gebäude, des Eingangs­be­reichs und Wohnungs­zu­gang oder auch der Raum­auf­tei­lung wird durch den Kredit unter­stützt. 

Unab­hängig von Ihrem Alter kann der Kredit 159 der KfW in Höhe von bis zu 50.000 EUR bean­tragt werden.


Erneu­er­bare Ener­gien - Stan­dard  
KfW-Kredit 270

Der Förder­kredit für Strom und Wärme fördert die Errich­tung, Erwei­te­rung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneu­er­barer Ener­gien für Privat­per­sonen, Unter­nehmen und öffent­liche Einrich­tungen – aber auch Land­wirte und Stif­tungen und Vereine profi­tieren. Der Kredit beinhaltet die Förde­rung von Photo­vol­taik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Frei­flä­chen, Anlagen zur Strom­er­zeu­gung aus Wasser­kraft, Wind­kraft sowie Biogas. Die Anlagen müssen dazu den Anfor­de­rungen des Gesetzes zum Ausbau erneu­er­barer Ener­gien gerecht werden. Die Förder­summe erstreckt sich auf bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben. Weitere Infor­ma­tionen zum Kreidit finden Sie auf der Website der KfW: Eneu­er­bare Ener­gien – Stan­dard (270)


Klima­freund­li­cher Neubau – Wohn­ge­bäude
KfW-Kredit 297/298

Der Förder­kredit für Klima­freund­li­cher Neubau fördert den Neubau und Erst­kauf von ener­gie­ef­fi­zi­enten und nach­haltig gebauten Häusern und Wohnungen. Dabei werden Wohn­ge­bäude mit einem Kredit­be­trag von bis zu 150.000 Euro je Wohn­ein­heit geför­dert. 

Dazu muss die Effi­zi­enz­haus-Stufe 40 und die Anfor­de­rungen des „Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Quali­täts­sie­gels Nach­hal­tiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt werden. Weitere Infor­ma­tionen zum Kreidit finden Sie auf der Website der KfW: Klima­freund­li­cher Neubau – Wohn­ge­bäude (297, 298)