KfW-Kredite
Die Fördermöglichkeiten im kompakten Überblick
Kredite nutzen
Eine Aufgabe der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienz im Bereich Wohnen und Bauen durch zinsgünstige Kredite. Dazu gibt es ein breites Spektrum von Programmen zur Modernisierung von vorhandenem Wohnraum, der energetischen Gebäudesanierung und der Errichtung von Photovoltaikanlagen.
Solarstrom für Elektroautos
KfW-Förderung 442
Die Förderung Solarstrom für Elektroautos (442) ist eine Förderung zur Verknüpfung von Solarenergie und Elektromobilität. Mit dem Zuschuss wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für E-Autos in Kombination mit einer PV-Anlage und einem Stromspeicher gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die fabrikneue Bestellung der PV-Anlage, der Ladestation und des Stromspeichers. Zudem muss der Besitz eines reinen E-Autos (kein Hybrid) oder aber die Bestellung des E-Autos vorgewiesen werden.
Die maximale Fördersumme von 10.200 EUR bezieht sich neben dem Kauf auch auf alle notwendigen Installationsarbeiten zum Anschluss der Gesamtanlage.
Weitere Informationen zur KfW-Förderung 442 erhalten Sie auf der Seite der KfW: 442 Solarstrom für Elektroautos.
Förderfähige Produkte
Energiemanagement System flow
Das Energiemanagement System flow, bestehend aus Stromspeicher, Ladestation witty solar und dem Energiemanager ist im Rahmen der KfW Förderung 442 förderfähig.
Altersgerecht umbauen
KfW-Kredit 159
Die KfW bietet einen Kredit für altersgerechtes Umbauen. Durch diesen Kredit können die Baumaßnahmen an Haus und Wohnung finanziert werden, die vorhandene Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen und den Einbruchsschutz verbessern.
Dazu zählen z. B. der Einbau von Bedienungs- und Antriebssystemen von Rollläden, der Einbau von Regelungstechnik für Heizkörper oder die Ausstattung mit größeren Bedienelementen. Auch der barrierefreie Umbau von Wegen zum Gebäude, des Eingangsbereichs und Wohnungszugang oder auch der Raumaufteilung wird durch den Kredit unterstützt.
Unabhängig von Ihrem Alter kann der Kredit 159 der KfW in Höhe von bis zu 50.000 EUR beantragt werden.
Erneuerbare Energien - Standard
KfW-Kredit 270
Der Förderkredit für Strom und Wärme fördert die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen – aber auch Landwirte und Stiftungen und Vereine profitieren. Der Kredit beinhaltet die Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft, Windkraft sowie Biogas. Die Anlagen müssen dazu den Anforderungen des Gesetzes zum Ausbau erneuerbarer Energien gerecht werden. Die Fördersumme erstreckt sich auf bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben. Weitere Informationen zum Kreidit finden Sie auf der Website der KfW: Eneuerbare Energien – Standard (270)
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
KfW-Kredit 297/298
Der Förderkredit für Klimafreundlicher Neubau fördert den Neubau und Erstkauf von energieeffizienten und nachhaltig gebauten Häusern und Wohnungen. Dabei werden Wohngebäude mit einem Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit gefördert.
Dazu muss die Effizienzhaus-Stufe 40 und die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt werden. Weitere Informationen zum Kreidit finden Sie auf der Website der KfW: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)