EEG und BEG
Fach­be­griffe und Abkür­zungen im Über­blick

Sonnendurchflutete grüne Blätter vor einer modernen Glasfassade

Erneu­er­bare Ener­gien gewinnen ange­sichts der Ressour­cen­ver­knap­pung und des Klima­wan­dels immer mehr an Bedeu­tung. Die Bundes­re­gie­rung fördert verschie­dene Maßnahmen zur Nutzung Erneu­er­barer Ener­gien und hat entspre­chende Gesetze erlassen. In diesem Zusam­men­hang können Sie auch eine Förde­rung für den Kauf und die Instal­la­tion einer Photo­vol­ta­ik­an­lage erhalten. Rund um das Thema Erneu­er­bare Ener­gien gibt es viele Begriffe, die an dieser Stelle erläu­tert werden sollen.



Die wich­tigsten Insti­tu­tionen

BAFA

BAFA ist die Abkür­zung für Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kon­trolle. Es unter­steht dem Bundesamt für Wirt­schaft und Klima­schutz, übt aber auch Aufgaben für andere Bundes­mi­nis­te­rien aus. Für den Umstieg auf erneu­er­baren Ener­gien können Sie eine Förde­rung für die Inan­spruch­nahme eines Ener­gie­be­ra­ters bei der Erstel­lung eines Sanie­rungs­kon­zepts sowie für Heizungen auf der Basis erneu­er­barer Ener­gien erhalten.

Bundes­netz­agentur

Die Bundes­netz­agentur ist die oberste deut­sche Regu­lie­rungs­be­hörde für Gas, Elek­tri­zität, Tele­kom­mu­ni­ka­tion, Post und Eisen­bahnen. Sie ist für die Aufrecht­er­hal­tung und Förde­rung des Wett­be­werbs in den Netz­märkten verant­wort­lich. Eine Photo­vol­ta­ik­an­lage muss bei der Bundes­netz­agentur ange­meldet werden.

KfW

KfW ist die Abkür­zung für Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau. Die KfW ist eine deut­sche Förder­bank, die Förder­kre­dite und Zuschüsse vergibt, darunter auch für die Inves­ti­tion in erneu­er­bare Ener­gien.



BEG und EEG

  • BEG

    BEG ist die Abkür­zung für Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude. Für den Bau, Kauf oder die Sanie­rung von Wohn­ge­bäuden können Sie eine staat­liche Förde­rung erhalten, wenn eine Effi­zi­enz­stufe erreicht wird. Eine Förde­rung kann von der KfW-Bank oder vom BAFA gewährt werden.

  • EEG

    EEG ist die Abkür­zung für Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz. Das Gesetz regelt die Förde­rung von Strom aus rege­ne­ra­tiven Quellen. Netz­be­treiber sind aufgrund dieses Gesetzes verpflichtet, diesen Strom bevor­zugt einzu­speisen oder weiter­zu­leiten. Das Gesetz regelt zudem die Vergü­tung von Ener­gie­pro­du­zenten. Betreiben Sie beispiels­weise eine Photo­vol­ta­ik­an­lage und speisen Sie Strom in ein öffent­li­ches Netz ein, sieht das Gesetz eine Einspei­se­ver­gü­tung vor.

  • EEG-Anlage

    Eine EEG-Anlage dient zur Erzeu­gung von Strom aus erneu­er­baren Ener­gie­quellen, beispiels­weise Sonnen­en­ergie, Wind­kraft, Biomasse oder Wasser­kraft. Die Anlage muss gemäß EEG betrieben werden. Auch eine Photo­vol­ta­ik­an­lage gehört zu den EEG-Anlagen.

  • EEG-Umlage

    Das Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz gibt die EEG-Umlage vor, die zur Finan­zie­rung und zum Ausbau der erneu­er­baren Ener­gien dient. Netz­be­treiber müssen in das öffent­liche Netz gespeisten Strom aus erneu­er­baren Ener­gien abnehmen. Die Kosten, die eine Diffe­renz aus Vergü­tung und Einnahmen darstellen, werden auf alle Strom­ver­brau­cher umge­legt. Als Privat­ver­brau­cher zahlen auch Sie einen Teil dieser Kosten.

  • EEG-Vergü­tung

    Das Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz sieht eine EEG-Vergü­tung für Ener­gie­pro­du­zenten vor, die Strom in ein öffent­li­ches Netz einspeisen. Mit dieser Vergü­tung sollen Anlagen geför­dert werden, die dem EEG entspre­chen. Abhängig von der Inbe­trieb­nahme und der Leis­tung der Anlage fällt die Vergü­tung unter­schied­lich hoch aus. Für die Einspei­sung von Strom aus der Photo­vol­ta­ik­an­lage ist die Vergü­tung über einen Zeit­raum von 20 Jahren garan­tiert.



Tech­ni­sche Kompo­nenten und
Begriffe für die Nutzung erneu­er­barer Ener­gien

  • BHKW

    BHKW ist die Abkür­zung für Block­heiz­kraft­werk. Eine solche Anlage arbeitet nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopp­lung und erzeugt neben Wärme auch elek­tri­sche Energie. Das Block­heiz­kraft­werk wird meis­tens dort betrieben, wo der Ener­gie­be­darf besteht. Verbren­nungs­mo­toren, Brenn­stoff­zellen oder Turbinen werden für den Antrieb des Kraft­werks genutzt.

  • Kraft-Wärme-Kopp­lung

    Die Kraft-Wärme-Kopp­lung dient zur gleich­zei­tigen Erzeu­gung von Energie und Wärme. Die Abkür­zung für Kraft-Wärme-Kopp­lung ist KWK. Mit einer KWK-Anlage kann Strom vor Ort genutzt oder in ein öffent­li­ches Netz einge­speist werden. Eine KWK-Anlage kann auch Nah- und Fern­wär­me­netze für Heiz­zwecke belie­fern.

  • KWK-Anlage

    Eine KWK-Anlage arbeitet nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopp­lung und erzeugt gleich­zeitig Strom und Wärme.

  • kWp

    kWp ist die Abkür­zung für Kilo­watt­peak und bezeichnet die maxi­male elek­tri­sche Leis­tung einer Photo­vol­ta­ik­an­lage. Der Begriff Peak steht für Spitze. Möchten Sie eine Photo­vol­ta­ik­an­lage instal­lieren, ist deren Leis­tung in kWp ange­geben. Die Leis­tung in kWp ist auch entschei­dend dafür, in welcher Höhe Ihnen eine EEG-Vergü­tung gewährt wird, wenn Sie Strom in ein öffent­li­ches Netz einspeisen.

     

  • Markt­stamm­da­ten­re­gister

    Das Markt­stamm­da­ten­re­gister dient der zentralen Erfas­sung aller EEG- und KWK-Anlagen – also von Photo­vol­ta­ik­an­lagen, Block­heiz­kraft­werken und anderen Anlagen gemäß EEG. Damit Sie eine EEG-Vergü­tung erhalten können, ist die Regis­trie­rung der Photo­vol­ta­ik­an­lage im Markt­stamm­da­ten­re­gister Voraus­set­zung.

  • PV

    PV ist die Abkür­zung für Photo­vol­taik – also die Umwand­lung von Sonnen­en­ergie in elek­tri­sche Energie.

  • PV-Anlage

    Eine PV-Anlage ist eine Photo­vol­ta­ik­an­lage, die aus der Energie der Sonne elek­tri­sche Energie erzeugt. Sie verfügt über einen Wech­sel­richter, der Gleich­strom in Wech­sel­strom umwan­delt. Der Wech­sel­strom kann in das öffent­liche Netz gespeist oder im eigenen Haus­halt verbraucht werden.

  • Quar­tier­spei­cher

    Ein Quar­tier­spei­cher ist ein Strom­spei­cher, der Ener­gie­spitzen nutzt, um Strom zu spei­chern. Er wird dezen­tral in einer Sied­lung genutzt, die selbst ihre Energie erzeugt. Bei einem erhöhten Bedarf kann er die Energie zeit­ver­setzt bereit­stellen.

  • Smart Meter

    Sie benö­tigen ein Smart Meter, wenn Sie eine Photo­vol­ta­ik­an­lage betreiben. Dabei handelt es sich um einen elek­tro­ni­schen Strom­zähler, der über ein zusätz­li­ches Kommu­ni­ka­ti­ons­modul verfügt, um den Daten­transfer mit dem Mess­stel­len­be­treiber zu ermög­li­chen.

  • Strom­spei­cher

    Ihre Photo­vol­ta­ik­an­lage können Sie mit einem Strom­spei­cher kombi­nieren, um Ihren Eigen­ver­brauch zu erhöhen und unab­hän­giger von einem öffent­li­chen Strom­an­bieter zu werden. Mit Hilfe des Spei­chers wird es möglich, eine größere Menge Strom, der von der Photo­vol­ta­ik­an­lage erzeugt wird, selbst zu verbrau­chen. Sie senken die Strom­kosten, da Sie weniger Strom vom öffent­li­chen Anbieter einkaufen müssen, und speisen entspre­chend weniger Strom in das öffent­liche Netz ein.



BAFA oder KfW

BAFA und KfW sind die Träger der Förde­rungen für ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nahmen und Neubauten. Wir erklären Ihnen den Unter­schied in den Tätig­keits­be­rei­chen der beiden Insti­tu­tionen.

Moderne rote Gebäudefassade mit klarem Himmel