Bundes­för­de­rung für
effi­zi­ente Gebäude

Moderne Hausfassade in der Dämmerung mit Innen- und Außenbeleuchtung, sichtbare Person im Inneren, umgeben von Grünanlagen

Förder­mög­lich­keiten
jetzt nutzen

Die Bundes­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG) vereint die Förder­pro­gramme zu Ener­gie­ef­fi­zienz und erneu­er­baren Ener­gien im Gebäu­de­be­reich von KfW und BAFA. Die BEG umfasst dabei ein breites Produkt­spek­trum von Anla­gen­technik und Wärme­er­zeu­gung, über Heizungs­op­ti­mie­rung bis hin zur Gebäu­de­hülle.

 

Bei allen Maßnahmen können Sie zwischen einer Förde­rung durch zins­güns­tige Kredite oder durch direkte Inves­ti­ti­ons­zu­schüsse entscheiden.


BEG Einzel­maß­nahmen

Der BAFA-Zuschuss

Das Teil­pro­gramm BEG Einzel­maß­nahmen fördert Bestands­ge­bäude, deren Bauan­trag / Bauan­zeige vor mindes­tens 5 Jahren gestellt wurde. 

Förder­fähig sind Sanie­rungen, bei denen die Ener­gie­ef­fi­zienz des Gebäudes verbes­sert wird. Die Arbeiten müssen von Fach­un­ter­nehmen durch­ge­führt werden und den tech­ni­schen Mindest­an­for­de­rungen entspre­chen. 

Was geför­dert wird

Der BAFA-Zuschuss fördert: 

  • Maßnahmen an der Gebäu­de­technik
  • Anla­gen­technik (außer Heizung)
  • Heizungs­op­ti­mie­rung
  • Fach­pla­nung und Baube­glei­tung
  • Notwen­dige Neben­ar­beiten (sog. Umfeld­maß­nahmen)

Die Förder­summe beträgt 15% der entstan­denen Kosten.*

 

*Maxi­male förder­fä­hige Kosten pro Wohn­ein­heit: 60.000 EUR. 

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BEG Wohn­ge­bäude

BAFA-Zuschuss

Im Teil­pro­gramm BEG Wohn­ge­bäude wird der Bau bzw. Kauf von Effi­zi­enz­häu­sern und entspre­chenden Wohnungen in Deutsch­land geför­dert, die den tech­ni­schen Mindest­an­for­de­rungen entspre­chend. Zudem müssen die Arbeiten durch Fach­un­ter­nehmen durch­ge­führt werden. 

 

Voraus­set­zung für die Förde­rung von Bestands­bauten ist, dass die Wohn­ein­heit mindes­tens 10 Jahre als solche genutzt wird. 

Modernes Haus mit Solarmodulen auf dem Dach und einem gepflegten Garten

Was geför­dert wird

Bei Bestands­bauten wird die Sanie­rung auf Effi­zi­enz­haus-Niveau bzw. Kauf von Wohnungen oder Häusern auf Effi­zi­enz­haus-Stan­dard geför­dert. Hier sind die Kosten der Sanie­rungs­maß­nahmen, Umfeld­maß­nahmen, sowie der Einbau von strom­er­zeu­genden Anlagen (inkl. Strom­spei­cher) förder­fähig. Die Reno­vie­rung von Bestands­bauten wird mit bis zu 40% geför­dert. 

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Das Antrags­ver­fahren
auf einen Blick

Um Ihren Antrag auf eine BAFA-Förde­rung einzu­rei­chen, sind folgende Schritte notwendig. Wir empfehlen vorab die Bera­tung durch einen Ener­gie­ef­fi­zienz-Experten.

Icon einer Person mit Kopfhörern als Sinnbild für Kundenservice.

Bera­tung

Die Bera­tung wird durch einen Ener­gie­ef­fi­zienz-Berater (Ener­gie­be­rater) durch­ge­führt.

Icon einer Sprachblase mit Text.

Antrags­stel­lung

Der Antrag wird beim Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA) gestellt. 

Icon von einem abgehakten Kästchen naben Text, Sinnbild für Validierung.

Prüfung

Das BAFA prüft den Antrag und kann diesen vorab bewil­ligen.

Icon von einem Stift über einem Blatt, Sinnbild für die Bearbeitungsfunktion.

Beginn

Beginn durch den Abschluss des Vertrags mit dem Elek­tro­hand­werker/-instal­la­teur. Die Arbeiten müssen durch ein Fach­un­ter­nehmen durch­ge­führt werden.

Icon eines Dokuments.

Nach­weis

Nach­weis beim BAFA über die Kosten des Projekts, die Einhal­tung der tech­ni­schen Mindest­an­for­de­rungen und der ener­ge­ti­schen Verbes­se­rungen.

Icon eines Euro-Symbols über einer offenen Hand.

Förde­rung

Das BAFA prüft den einge­reichten Verwen­dungs­nach­weis und geneh­migt die Förde­rung. Diese wird direkt bzw. schritt­weise ausge­zahlt. 

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